Beiträge von Trimid

    Ich danke euch für die Aufklärung, die Sache mit dem mündlichen Aufhebungsvertrag ist meiner Ansicht nach eine Unverschämtheit, da es von seiner Seite eine bitte war (wurde auch so formuliert) und nicht als Pflicht Datum. Er hat sich nun bereit erklärt zusätzlich noch meinen Hotelaufenthalt für die 5 Tage zu übernehmen. Meine Sachen kann ich für 5 Tage in den Keller abstellen.

    Danke für die schnelle Antwort:

    Der Mietnachlass war nur ein Angebot sprich er gibt mir die Miete zurück, die Miete für Januar habe ich bezahlt, und erhalten habe ich bisher nichts. ist das dann trotzdem ein Aufhebungsvertrag und hat dieser nicht auch eine gewisse Frist?

    Bin ich nicht erst im Verzug, wenn ich wie ursprünglich besprochen nach dem 31.1.2018 ausziehe

    Guten Tag,

    ich bin seit 9 Monaten Untermieter bei meinem Mitbewohner in der WG, der Vermieter wusste davon Bescheid und gab sein Einverständnis (Unterschrift auf dem Untermietvertrag) zur Untermiete. Nun ist es so, dass der Hauptmieter (also mein Mitbewohner) Ende November seine Wohnung gekündigt hat und es sollte am 31.1.2018 also in 2 Monaten enden (seine Kündigung habe ich nicht gesehen) und eine schriftliche Kündigung diesbezüglich an mich nie erhalten (nur mündlich), soweit so gut und ich habe eine neue Bleibe zum 1.2.2018 gefunden. Nun ist es so, dass mein Mitbewohner mich vor zwei Wochen darum gebeten hat bereits am 26.1.2018 auszuziehen, als Entschädigung bot er mir einen Mietnachlass von einem Monat (Januar), weil er die Schlüssel an diesem Tag übergeben möchte. Ich versuchte früher auszuziehen, das klappt allerdings nun nicht mehr und ich muss bis zum 31.1.2018 bleiben. Die neuen Mieter wollen bereits am 27.01.2018 einziehen und ich habe sie darum gebeten noch bis zum 31.1.2018 in meinem Zimmer bleiben zu dürfen. Als Antwort erhielt ich, dass sie eine unterschriebene Garantie des Vermieters und meines Mitbewohners/Hauptmieters haben, dass die Wohnung ab 26.1.2018 ihre ist und ich raus muss. Muss ich jetzt die Wohnung verlassen? Wenn nein, kann ich sogar einen Einzug des neuen Mieters am 27.1.2018 verbieten?

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