Beiträge von Magnus

    Wie es der Zufall so will haben wir eine schöne Wohnung zum 01.05. gefunden.

    Um auf die vorherige Antwort von H Hamburg zurückzukommen würde das bedeuten, wir schreiben dem Anwalt, dass wir die ordentliche Kündigung zum 30.04. akzeptieren. Ist ein Aufhebungsvertrag dennoch notwendig, da durch diese Übereinkunft ja die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate umgangen werden? Ich möchte nur vermeiden, dass der Anwalt / Vermieter hinterher lustig wird und sagt "halt mal, ihr müsst ja noch drei Monate Miete zahlen, weil ihr ja eigentlich erst nach 6 Monaten ordentlich raus dürft". Ich weiss ja nicht, inwiefern solche Spielchen zu erwarten sind.

    Wie es der Zufall so will haben wir eine schöne Wohnung zum 01.05. gefunden.

    Um auf die vorherige Antwort von H Hamburg zurückzukommen würde das bedeuten, wir schreiben dem Anwalt, dass wir die ordentliche Kündigung zum 30.04. akzeptieren. Ist ein Aufhebungsvertrag dennoch notwendig, da durch diese Übereinkunft ja die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate umgangen werden? Ich möchte nur vermeiden, dass der Anwalt / Vermieter hinterher lustig wird und sagt "halt mal, ihr müsst ja noch drei Monate Miete zahlen, weil ihr ja eigentlich erst nach 6 Monaten ordentlich raus dürft". Ich weiss ja nicht, inwiefern solche Spielchen zu erwarten sind.

    Wenn das bedeutet, dass Du bereits einen Schadensfall hättest., dann vergiss die Erweiterung.

    Guter Einwand, da muss ich mich klarer Ausdrücken: Der zusätzliche Mietrechtsschutz soll für die zukünftige rechtliche Abdeckung abgeschlossen werden. Im aktuellen Fall (auch hier im Forum geschildert) wäre es natürlich praktisch gewesen, meine bestehende Versicherung bietet aber immerhin die Telefonberatung umsonst an. Für den Moment sollte das auch ausreichen.

    Also wenn ich in 3+x Monaten umziehe möchte ich den neuen Mietvertrag vorlegen, künftig evtl. Nebenkostenabrechnungen prüfen und natürlich falls es irgendwann wieder zu einem außergewöhnlichen Ereignis kommt einfach den schnellen rechtlichen Beistand haben.

    Passiver RS ist auch ein guter Hinweis. Der Begriff ist mir zwar geläufig, kam mir aber gar nicht in den Sinn. Privathaftpflicht ist ja vorhanden. Werde mich auf jeden Fall informieren, was ich damit abdecken kann.

    Ansonsten tendiere ich momentan dazu, meinen bestehenden Vertrag zu erweitern. Vom DMB höre ich allgemein nicht unbedingt nur Gutes.

    Hallo,

    aus aktuellem Anlass steht die Erweiterung meiner bestehenden Rechtsschutzversicherung um den Bereich Miete an. Privat, Beruf und Verkehr sind seit etwas über 3 Jahren ohne Inanspruchnahme vorhanden, leider war ich im Mietbereich damals zu naiv, es hatte ja seit Jahren keine Probleme gegeben.

    Ich habe nun schon mehrere Angebote eingeholt: Erweiterung der bestehenden Versicherung (WGV); Komplettpaket vom DMB; Komplettpaket über Maklerbüro.

    Preislich liegen die Angebote recht nah beieinander, daher würde mich zum einen die vorhandenen Erfahrungswerte interessieren, wie im Schadensfall alles geklappt hat (oder eben auch nicht). Außerdem kann ich noch nicht so recht erkennen, welche Details gerade im für mich neuen Bereich Miete besonders wichtig sind. Worauf sollte ich speziell achten?

    Danke und Gruß

    Magnus

    Fast zwei Wochen sind mittlerweile ohne jegliche Rückmeldung verstrichen. Daher gehe ich einfach mal davon aus, dass zum Thema fristlose Kündigung von der Gegenseite nichts mehr kommt. Macht es Sinn trotzdem nochmal beim Anwalt nachzufragen? Vielleicht hört man ja irgendwelche Zwischentöne raus.

    Zum Thema der ordentlichen Kündigung habe ich mich inzwischen auch schon einigermaßen eingelesen. Im ursprünglichen Schreiben wurde als Frist für den Widerspruch Ende Februar genannt. Da auch die ordentliche Kündigung scheinbar nicht ganz so eindeutig rechtens ist, sollte ich dieser dann widersprechen, oder einfach abwarten? Zumindest die drei Monate sind ja schon mal falsch. Aber einfach in der Wohnung bleiben, bis es irgendwann an der Tür klingelt fühlt sich auch nicht ganz so entspannt an, auch wenn mir die sechs Monate rechtlich zustehen.

    Parallel läuft unabhängig von all dem bereits die Wohnungssuche. Problematisch dabei ist natürlich, dass es kein festes Auszugsdatum gibt. Meint ihr der Vermieter würde im Ernstfall auf einen Aufhebungsvertrag eingehen? Loswerden will er uns ja offensichtlich.

    Gruß

    Magnus

    Fast zwei Wochen sind mittlerweile ohne jegliche Rückmeldung verstrichen. Daher gehe ich einfach mal davon aus, dass zum Thema fristlose Kündigung von der Gegenseite nichts mehr kommt. Macht es Sinn trotzdem nochmal beim Anwalt nachzufragen? Vielleicht hört man ja irgendwelche Zwischentöne raus.

    Zum Thema der ordentlichen Kündigung habe ich mich inzwischen auch schon einigermaßen eingelesen. Im ursprünglichen Schreiben wurde als Frist für den Widerspruch Ende Februar genannt. Da auch die ordentliche Kündigung scheinbar nicht ganz so eindeutig rechtens ist, sollte ich dieser dann widersprechen, oder einfach abwarten? Zumindest die drei Monate sind ja schon mal falsch. Aber einfach in der Wohnung bleiben, bis es irgendwann an der Tür klingelt fühlt sich auch nicht ganz so entspannt an, auch wenn mir die sechs Monate rechtlich zustehen.

    Parallel läuft unabhängig von all dem bereits die Wohnungssuche. Problematisch dabei ist natürlich, dass es kein festes Auszugsdatum gibt. Meint ihr der Vermieter würde im Ernstfall auf einen Aufhebungsvertrag eingehen? Loswerden will er uns ja offensichtlich.

    Gruß

    Magnus

    Da die Kündigung vom Anwalt erfolgte ist auch der euer erster Ansprechpartner. Seht zu, dass er so schnell wie möglich die Kopien der Kontoauszüge bekommt. Dann dürfte die fristlose Kündigung Schnee von gestern sein. Wenn der Dauerauftrag jetzt ordentlich läuft, dann sollte auch die reguläre Kündigung vom Tisch sein. Da solltet ihr euch aber mit dem Anwalt kurz schließen.

    Zunächst mal vielen Dank an alle für die schnellen und hilfreichen Antworten!

    Alle Daten sind beim Anwalt mit dem ich heute auch telefoniert habe, er konnte sie bis dato allerdings noch nicht sichten. Er hat mir aber auch direkt bestätigt, dass bei eingeganger Zahlung "diese berücksichtigt" wird. Die uns auferlegten Anwaltsgebühren müssten damit ja auch vom Tisch sein, oder? Im Schreiben wurde ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese durch die nicht eingegangenen Zahlung und den damit erforderlichen Gang zum Anwalt entstanden waren.

    Was mir vorhin noch leider viel zu spät eingefallen ist: hätte ich für die Antwort an den Anwalt eine besondere Form, bzw. bestimmte Begriffe verwenden müssen? In der Aufregung habe ich nämlich nur sinngemäß geschildert, dass die Zahlungen von mir geleistet wurden und ich damit die Kündigung und die Gebühren als hinfällig betrachte. Aber z. B. den Begriff "Widerspruch" habe ich garnicht verwendet. Kann das zum Problem wegen formaler Mängel werden?

    Da die Kündigung vom Anwalt erfolgte ist auch der euer erster Ansprechpartner. Seht zu, dass er so schnell wie möglich die Kopien der Kontoauszüge bekommt. Dann dürfte die fristlose Kündigung Schnee von gestern sein. Wenn der Dauerauftrag jetzt ordentlich läuft, dann sollte auch die reguläre Kündigung vom Tisch sein. Da solltet ihr euch aber mit dem Anwalt kurz schließen.

    Zunächst mal vielen Dank an alle für die schnellen und hilfreichen Antworten!

    Alle Daten sind beim Anwalt mit dem ich heute auch telefoniert habe, er konnte sie bis dato allerdings noch nicht sichten. Er hat mir aber auch direkt bestätigt, dass bei eingeganger Zahlung "diese berücksichtigt" wird. Die uns auferlegten Anwaltsgebühren müssten damit ja auch vom Tisch sein, oder? Im Schreiben wurde ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese durch die nicht eingegangenen Zahlung und den damit erforderlichen Gang zum Anwalt entstanden waren.

    Was mir vorhin noch leider viel zu spät eingefallen ist: hätte ich für die Antwort an den Anwalt eine besondere Form, bzw. bestimmte Begriffe verwenden müssen? In der Aufregung habe ich nämlich nur sinngemäß geschildert, dass die Zahlungen von mir geleistet wurden und ich damit die Kündigung und die Gebühren als hinfällig betrachte. Aber z. B. den Begriff "Widerspruch" habe ich garnicht verwendet. Kann das zum Problem wegen formaler Mängel werden?

    Hallo miteinander,

    leider habe ich aktuell folgendes Problem:

    Nachdem meine Frau und ich die vergangenen zwei Wochen bis letzte Nacht im Urlaub waren, haben wir heute ein Einwurfschreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten vorgefunden. Darin wird uns die fristlose Kündigung unseres Mietvertrages (seit über 6 Jahren bestehend) mitgeteilt, da wir zwei Monatsmieten nicht gezahlt hätten. Das Mietobjekt hätten wir bis 22.01. zu räumen.

    Weiterhin sollen die Mietrückstande, sowie Anwaltskosten bis 19.01. begleichen.

    Da ich die Vermieterin nicht erreiche habe ich zunächst der Kanzlei per Email bezüglich des Zahlungsverzugs und der zusätzlichen Kosten widersprochen. Außerdem sende ich heute Abend noch die Kontoauszüge hinterher die belegen, dass die Miete für die betreffenden Monate gezahlt wurde. Muss ich für diesen Teil des Problems aktuell noch etwas beachten?

    Wie verhält es sich mit den Fristen die ja bereits abgelaufen waren, bevor wir das Schriftstück einsehen konnten. Können daraus weitere Probleme folgen, oder ist das bei angesichts der haltlosen Unterstellung der fehlenden Zahlungen irrelevant?

    Zusätzlich zur Fristlosen wurde auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen, da mehrere Zahlungen nicht fristgerecht geleistet wurden. Dies ist tatsächlich der Fall; ich hatte mehrmals Probleme den Dauerauftrag einzurichten (mein Fehler), weshalb einige Zahlungen nicht pünktlich waren. In den vergangenen 6 Jahren habe ich diesbezüglich jedoch nie eine Beschwerde oder Abmahnung seitens der Vermieterin erhalten. Die ordentliche Kündigung wäre an sich nicht das Problem, was mich allerdings dabei stutzig macht ist folgender Passus des Schreibens (sinngemäß): ordentliche Kündigung erfolgt zusätzlich zur fristlosen; Mietverhältnis daher sofort beendet; Wohnung muss trotzdem bis 22.01. geräumt sein.

    Heisst das jetzt obwohl "nur" eine ordentliche Kündigung vorliegt muss die Wohnung trotzdem sofort geräumt werden? Oder gilt dies nur im Falle der rechtmäßigen fristlosen Kündigung?

    Obwohl auf dem Schreiben immer wieder auf die Übergabe am 22.01. hingewiesen wird hat die Vermieterin zwischenzeitlich keinen Versuch gemacht mich zu erreichen. Also weder separat schriftlich, noch telefonisch. Auch bezüglich der beiden fehlenden Mieten gab es nie einen Kontakt (tatsächlich wurden sie ja auch gezahlt).

    Vielen Dank schon mal!

    Gruß

    Magnus

    Hallo miteinander,

    leider habe ich aktuell folgendes Problem:

    Nachdem meine Frau und ich die vergangenen zwei Wochen bis letzte Nacht im Urlaub waren, haben wir heute ein Einwurfschreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten vorgefunden. Darin wird uns die fristlose Kündigung unseres Mietvertrages (seit über 6 Jahren bestehend) mitgeteilt, da wir zwei Monatsmieten nicht gezahlt hätten. Das Mietobjekt hätten wir bis 22.01. zu räumen.

    Weiterhin sollen die Mietrückstande, sowie Anwaltskosten bis 19.01. begleichen.

    Da ich die Vermieterin nicht erreiche habe ich zunächst der Kanzlei per Email bezüglich des Zahlungsverzugs und der zusätzlichen Kosten widersprochen. Außerdem sende ich heute Abend noch die Kontoauszüge hinterher die belegen, dass die Miete für die betreffenden Monate gezahlt wurde. Muss ich für diesen Teil des Problems aktuell noch etwas beachten?

    Wie verhält es sich mit den Fristen die ja bereits abgelaufen waren, bevor wir das Schriftstück einsehen konnten. Können daraus weitere Probleme folgen, oder ist das bei angesichts der haltlosen Unterstellung der fehlenden Zahlungen irrelevant?

    Zusätzlich zur Fristlosen wurde auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen, da mehrere Zahlungen nicht fristgerecht geleistet wurden. Dies ist tatsächlich der Fall; ich hatte mehrmals Probleme den Dauerauftrag einzurichten (mein Fehler), weshalb einige Zahlungen nicht pünktlich waren. In den vergangenen 6 Jahren habe ich diesbezüglich jedoch nie eine Beschwerde oder Abmahnung seitens der Vermieterin erhalten. Die ordentliche Kündigung wäre an sich nicht das Problem, was mich allerdings dabei stutzig macht ist folgender Passus des Schreibens (sinngemäß): ordentliche Kündigung erfolgt zusätzlich zur fristlosen; Mietverhältnis daher sofort beendet; Wohnung muss trotzdem bis 22.01. geräumt sein.

    Heisst das jetzt obwohl "nur" eine ordentliche Kündigung vorliegt muss die Wohnung trotzdem sofort geräumt werden? Oder gilt dies nur im Falle der rechtmäßigen fristlosen Kündigung?

    Obwohl auf dem Schreiben immer wieder auf die Übergabe am 22.01. hingewiesen wird hat die Vermieterin zwischenzeitlich keinen Versuch gemacht mich zu erreichen. Also weder separat schriftlich, noch telefonisch. Auch bezüglich der beiden fehlenden Mieten gab es nie einen Kontakt (tatsächlich wurden sie ja auch gezahlt).

    Vielen Dank schon mal!

    Gruß

    Magnus

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