Hallo miteinander,
leider habe ich aktuell folgendes Problem:
Nachdem meine Frau und ich die vergangenen zwei Wochen bis letzte Nacht im Urlaub waren, haben wir heute ein Einwurfschreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten vorgefunden. Darin wird uns die fristlose Kündigung unseres Mietvertrages (seit über 6 Jahren bestehend) mitgeteilt, da wir zwei Monatsmieten nicht gezahlt hätten. Das Mietobjekt hätten wir bis 22.01. zu räumen.
Weiterhin sollen die Mietrückstande, sowie Anwaltskosten bis 19.01. begleichen.
Da ich die Vermieterin nicht erreiche habe ich zunächst der Kanzlei per Email bezüglich des Zahlungsverzugs und der zusätzlichen Kosten widersprochen. Außerdem sende ich heute Abend noch die Kontoauszüge hinterher die belegen, dass die Miete für die betreffenden Monate gezahlt wurde. Muss ich für diesen Teil des Problems aktuell noch etwas beachten?
Wie verhält es sich mit den Fristen die ja bereits abgelaufen waren, bevor wir das Schriftstück einsehen konnten. Können daraus weitere Probleme folgen, oder ist das bei angesichts der haltlosen Unterstellung der fehlenden Zahlungen irrelevant?
Zusätzlich zur Fristlosen wurde auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen, da mehrere Zahlungen nicht fristgerecht geleistet wurden. Dies ist tatsächlich der Fall; ich hatte mehrmals Probleme den Dauerauftrag einzurichten (mein Fehler), weshalb einige Zahlungen nicht pünktlich waren. In den vergangenen 6 Jahren habe ich diesbezüglich jedoch nie eine Beschwerde oder Abmahnung seitens der Vermieterin erhalten. Die ordentliche Kündigung wäre an sich nicht das Problem, was mich allerdings dabei stutzig macht ist folgender Passus des Schreibens (sinngemäß): ordentliche Kündigung erfolgt zusätzlich zur fristlosen; Mietverhältnis daher sofort beendet; Wohnung muss trotzdem bis 22.01. geräumt sein.
Heisst das jetzt obwohl "nur" eine ordentliche Kündigung vorliegt muss die Wohnung trotzdem sofort geräumt werden? Oder gilt dies nur im Falle der rechtmäßigen fristlosen Kündigung?
Obwohl auf dem Schreiben immer wieder auf die Übergabe am 22.01. hingewiesen wird hat die Vermieterin zwischenzeitlich keinen Versuch gemacht mich zu erreichen. Also weder separat schriftlich, noch telefonisch. Auch bezüglich der beiden fehlenden Mieten gab es nie einen Kontakt (tatsächlich wurden sie ja auch gezahlt).
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Magnus