Hallo!
Ich habe für morgen ein Telefonat mit dem Vermieter ausgemacht, und einige der Punkte werde ich direkt aufgreifen (Erneute Auszugsfrist gesetzt? ALG II? Gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten?). Nach dem angegebenen Kündigungsgrund wollte ich sowieso fragen und im Telefonat heraus"hören",
Da nicht bekannt, wie die Mietverträge aussehen, kann hier keine Aussage
zur Kündigungsfrist erfolgen. Wurde die Kündigung dem Mieter fristgerecht
zugestellt, nachweisbar? Der Kündigungsgrund sollte in jedem Fall einer
gerichtlichen Prüfung standhalten können. Hier auch erneut:
falls die Mieter im Leistungsbezug von ALG II stehen, können
und dürfen sie nicht einfach ausziehen. Sie müssen eine Wohnung suchen und vor der
Unterschrift des neuen Mietvertrag zunächst dem Amt das Mietangebot vorlegen,
damit das Amt eine Kostenzusage erteilen kann, oder auch nicht. Die Kostenzusage
wird regelmäßig nicht erteilt, wenn die Miete sich nicht im Rahmen der örtlichen
Kosten der Unterkunft bewegt. Jeder Stadt hat bei den Kosten der Unterkunft ihre
eigenen Angemessenheitsgrenzen.
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Nachzulesen in § 22 SGB II - Kosten der Unterkunft. Selbst wenn die Mieter eine
Wohnung suchen, benötigen sie die Kostenzusage vom Amt. Der Vermieter ist
besser beraten eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
wie es eben mit seinem Engagement in der Sache aussieht.
Vielleicht scheut er auch die Kosten einer Räumungsklage? Oder es ist ihm bewusst,
dass die Kündigung nicht wirksam sein könnte wegen einem Formfehler? Oder er will
die regelmäßige Mieteinnahme nicht verlieren und ist deshalb nicht sehr aktiv/halbherzig.
Wenn ich es richtig verstehe, dann wird auch bei einer erfolgreichen Räumungsklage die Angelegenheit schwierig, wenn tatsächlich ALG II im Spiel ist.
Ein Erfolg für Räumungsklage eher nicht erkennbar, denn der Mieter zahlt
doch seine Miete, greift niemanden tätlich an. Lärmbelästigungen eher
subjektives Empfinden eines einzelnen Menschen. Gerichte können das durchaus
anders sehen. Protokolle wohl auch nicht vorhanden!?
Falls der Vermieter eine Rechtsschutzversicherung hat, lieber einen Anwalt für
Mietrecht hinzuziehen und beraten lassen. Für Laien kann das schiefgehen.
Gruß