Und? Wie soll das vonstatten gehen, wenn? Der Nachweis müsste ja erbracht
werden. Die bloße Unterstellung reicht wohl nicht aus, wenn die
Hausverwaltung beim Besuch Jemanden antrifft.
Dieses Jahr zog er als Untermieter aus und eine Freundin mit Sohn zog an seiner Stelle ein. Jetzt sind wir quasi eine Alleinerziehenden-Mama- WG.
Der Nachweis über die Betriebskosten wäre auch zunächst einmal
nicht möglich. Da der Untermieter dieses Jahr auszog und Freundin
mit Sohn ein. Es wurde eine Wohngemeinschaft gebildet.
Also, bliebe nur die Beobachtung/Überwachung, wer in der Wohnung
ein und ausgeht durch unangekündigte Hausbesuche.? ![]()
Wenn ich ehrlich bin, finde ich so etwas auch gruselig.
Ich würde das schreiben als das behandeln, was es inhaltlich zu sein scheint, im besten fall heiße Luft, im schlechtesten fall eine etwas unfreundlichere Umschreibung des normalzustandes.
Maximal kann man ja die Sache mit dem Besucher klarstellen.
Genauso sieht das aus! Wer sich den unfreundlichen Normalzustand
gefallen lässt.? Kommt tatsächlich vor!
Wie soll der TE das anstellen? Auf Besuch verzichten?
im Forum!