Beiträge von Grace

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    und alle personenbezogenen Daten entfernen, ausreichend

    anonymisieren.

    Neben der nachfolgenden Regelungen ist es wichtig, dass ein Forum anonym genutzt wird. Bitte keine persönlichen Daten wie Nachnamen, Adressen, Email-Adressen, Kontonummer etc. in Themen bzw. Beiträge schreiben, die Rückschlüsse auf die individuelle Person ermöglichen.

    willkomemen2.gif im Forum!

    In welcher Form muss die Bestätigung beim Vermieter eingeholt werden?

    Gibt es hierzu Vorlagen?


    Haben im Moment vorab nur eine mündlich Zusage bekommen, dass es für den Vermieter kein Problem darstellt.

    Dies könnte so aussehen:

    :) Eventuell anpassen, wenn du denkst, dass du nicht das Urteil erwähnen

    müsstest. Aber so könntest du das schreiben.

    - Ich hatte panische Angst davor, mir die Antworten anzusehen, weil es sein könnte, dass ich darauf "falsch" reagiere und mal wieder eine Forenmoderation grund- und sinnlos auf mir rumhackt, um ihre Macht zu zeigen.

    Ich habe Besseres zu tun, als sinnlose Moderationen. ;) Die anderen Benutzer zeigen dir schon,

    wo es lang geht. Da bin ich ganz unbesorgt! Wiederhole mich aber gerne noch einmal:

    Beim Lesen hat man eher das Gefühl, dass du ein familiäres

    Problem hast.

    Du hast eher ein familiäres Problem, als ein Problem mit dem Mietrecht.

    Man nennt es auch Generationenkonflikt. Wir waren alle mal in dem

    Alter und haben das hinter uns gebracht.^^ Das ist das Übliche und

    bestimmt nicht durch das Mietrecht zu lösen!

    Gefährlich wird es in der Regel dann, wenn der vermeintliche Vermieter in England sitzt und alle Zahlungen im Voraus möchte.

    Das ist jedenfalls nicht üblich und sollte vorher dringend geprüft werden.

    anitari schrieb und die Fagen hätte ich auch:

    Das ist unüblich, sehr unüblich. Wo hast Du die Wohnung denn gefunden? Im Internet nehme ich mal an. Was schreibt denn der Anbieter?

    Vorsicht geboten!

    soll ein "Safety Deposit" zur Sicherheit im Voraus bezahlen, dass ich zurück erhalte wenn ich die Wohnung tatsächlich anmiete.

    Das ist unüblich, sehr unüblich. Wo hast Du die Wohnung denn gefunden? Im Internet nehme ich mal an. Was schreibt denn der Anbieter?

    Die Fragen von anitari unbedingt beantworten und nach dem Vermieter im Internet suchen.

    Hier findest du die häufigsten Betrugsmaschen: Schutz vor Immobilienbetrug

    Geld im Voraus bezahlen ist nicht seriös. So erkennen Sie gefälschte Immobilieninserate

    Das sieht nach Betrug aus bei dir, sei vorsichtig und überprüfe das erst sehr gründlich.

    Köbes hat einen Link eingesetzt und hier Folgendes:

    II. Erleichterte Kündigung für Vermieter bei Einliegerwohnungen

    Für Vermieter einer sogenannten Einliegerwohnung sind die Vermieter-Kündigungsgründe vereinfacht. So kann ein Vermieter hier ohne weiteres kündigen und muss nicht, wie bei der normalen ordentlichen Kündigung, ein berechtigtes Interesses vorweisen, vgl. § 573 a BGB. Vorausgesetzt ist lediglich, dass es sich um eine vermietete Einliegerwohnung oder ein möbliertes Zimmer, in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude handelt und der Vermieter sich im Kündigungsschreiben auf die erleichterte Kündigung beruft. Die Kündigungsfrist verlängert sich im Gegenzug zu Gunsten des Mieters automatisch um drei Monate. Insoweit ist auch der Beitrag: „Möblierter Wohnraum: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist“ empfehlenswert.

    Du schriebst im anderen Thema Wohnraummietvertrag. Dann bitte

    auch hier lesen: Möblierter Wohnraum: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist

    Wohnungssuche ist schließlich schwierig. Werde ich dann "ohne festen Wohnsitz", sprich obdachlos, sein? Ich beziehe ALG2

    Bitte vor Unterschrift eines neuen Mietvertrags das Jobcenter

    informieren. Die Kosten der Unterkunft § 22 SGB II müssen für

    deine Region angemessen sein und das Jobcenter die Zustimmung

    zum Umzug erteilen.

    Hallo!

    willkomemen2.gif im Forum!

    Grundsätzlich hättest du diese Rechte:

    Zitat

    Mietrecht: Schimmelpilzbefall der Wohnräume, Objekte

    Schimmelpilz und Feuchtigkeit in einer Mietwohnung stellen regelmäßig einen erheblichen Mietmangel dar. Der betroffene Mieter kann daher alle Gewährleistungansprüche des Mietrechts gegenüber dem Vermieter bei Auftreten von Schimmelpilz geltend machen.

    Siehe » Sachmangel.

    Diese Ansprüche, insbesondere aber auch das Recht die Miete zu mindern, entfallen aber, wenn der Mieter die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmelpilz durch ein falsches Wohnverhalten (insbesondere unzureichendes Heizen und Lüften) selbst zu verantworten hat. (LG Lüneburg, Urteil vom 22. November 2000, Az: 6 S 70/00). In diesen Fällen ist der Mieter für Kosten einer Beseitigung des Schimmelpilzbefalls gegenüber dem Vermieter haftbar. (AG Neukölln, Urteil vom 23. Juli 2002, Az: 6 C 213/01).

    Meistens löst der Satz richtiges Heizen und Lüften Empörung aus.

    Aber es ist schon wichtig, wenn man sich da etwas informiert.

    Richtig Heizen und Lüften

    In deinem Fall rate ich zu einer Beratung bei einem Rechtsanwalt für

    Mietrecht, oder dem örtlichen Mieterverein.

    Gruß

    Über die Höhe der Minderung darf aber kein Forum eine Antwort geben, denn das wäre eine nicht erlaubte Beratung.

    Etwas ausführen, eine exakte Minderungshöhe zu nennen, auf die

    sich der TE dann verlässt, bedeutet auch die Verantwortung für diese

    Aussage zu übernehmen, wenn der TE mit seinem Vermieter

    Probleme bekommt. Das kann und darf ein Forum nicht leisten.

    Ein Hinweis auf Quellen, wo Minderungshöhen für dieses Problem

    genannt werden, ist in Ordnung.

    Bei Mietminderungen bitte auch immer den Hinweis auf reale

    Beratung durch den örtlichen Mieterverein, oder einen Anwalt für

    Mietrecht.

    Bei Mietminderungen bitte immer die Beratung eines Anwalts

    für Mietrecht, oder örtlichen Mietervereins in Anspruch nehmen.

    Über die genaue Minderungshöhe kann nur bei einer Beratung

    real Auskunft erteilt werden.

    Ich würde für den Monat April die Miete für beide Mängel um 10% kürzen...jeweils 5%. Die Kürzung für die Antenne würde ich

    Rückgängig machen so bald alles wieder funktioniert.

    In welcher Form muss ich meinem Vermieter die Kürzung mitteilen?

    Aber nur nach realer Rücksprache mit Rechtsanwalt oder Mieterverein

    bitte!

    Ok, wenn man einen dummen findet mag das ja klappen, aber der Vermieter hat doch bereits klar gestellt das er das, verständlicher weise, nicht akzeptiert.

    Und? Kann er doch, ob der Mietvertrag allerdings diese Forderung

    hergibt, müsste man prüfen. Ich würde es prüfen lassen, wie ich

    generell jedem Mieter raten würde solche Forderung/Klauseln prüfen zu lassen.

    Denn viele alte Mietverträge sind heute noch mit ungültigen Klauseln

    gespickt und die Mieter müssen überhaupt nichts.

    Unrenovierte Wohnungen würde ich nie übernehmen. Das ist aber Geschmacksache.

    Hier gibst du das Stichwort und ich greife es dankbar auf.

    Denn Großvermieter übergeben komplett unrenovierte Wohnungen

    und Mieter übergeben sie ebenfalls unrenoviert. Bekommen dafür

    eher den Schlüssel. Ich vermute mal hinter dem Vermieter vom

    TE einen kleineren Vermieter.

    Ich glaube du hast noch nie eine Wand die mit verschiedenen Farben, vieleicht auch noch mit Wachs oder Kreidestiften "verschönert" wurde saniert. Da ist es sehr wahrscheinlich das man sogar die Tapete entfernen und neu tapezieren muß weil man ansonsten gar keine deckende Farbschicht mehr hinbekommt.

    Das liegt in der Natur der Sache beim Einzug neu zu tapezieren.

    In dem Zustand übergeben Großvermieter "schmerzfrei" ihre

    Wohnungen an neue Mieter. Konnte mir das gerade in diesen

    Tagen wieder eindrucksvoll ansehen. Kann höchstens passieren,

    dass der Mieter beim Auszug Tapeten entfernen muss. Aber

    dann sind das schon komfortable Verhältnissen gewesen.;)

    Gebrauchsspuren sind das für dich? Für mich fällt das beschmieren von Wänden eher unter den Oberbegriff "Vandalismus". Wenn man es freundlicher ausdrücken will nennt man es eben "Beschädigungen".

    ^^ Vandalismus? Immer diese Übertreibungen! Beschädigungen haben wir

    wenn die Tapeten von den Wänden gerissen sind/beschädigt. Der neue

    Mieter streicht eh die Wände nach seinem Geschmack, meistens.

    War eigentlich immer so, dass man bei Einzug seine Wohnung herrichtet.

    Sich selbst Farbe und Tapeten aussucht, ganz nach Geschmack und zu

    seinem Einrichtung passend. Hätte mich bedankt, wenn mein Vermieter mir

    das vorgeschrieben hätte, welche Farbe ich in meiner Wohnung haben muss.

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