Entschuldigung, meine Anhänge wurden entfernt. Habe jetzt alles weitere entfernt... hoffe das es jetzt stehen bleibt
Alles gut!
Anonymisieren ist auch in deinem eigenen Interesse.
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im Forum!
In welcher Form muss die Bestätigung beim Vermieter eingeholt werden?
Gibt es hierzu Vorlagen?
Haben im Moment vorab nur eine mündlich Zusage bekommen, dass es für den Vermieter kein Problem darstellt.
Dies könnte so aussehen:
Alles anzeigenMieter
Anschrift
Vermieter
Anschrift
Ort, Datum
Aufnahme meiner Lebensgefährtin
Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name),
mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass meine Lebensgefährtin
Frau (Vorname Nachname) zum _________________ bei mir einziehen wird.
Gleichzeitig bitte ich Sie darum, Ihre Erlaubnis zur Aufnahme meiner Lebensgefährtin
zu erteilen.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang aber auf die Rechtsprechung des BGH hinweisen.
Demnach hat ein Mieter Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, einen Dritten in die
Mietwohnung aufzunehmen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme besteht.
Der Wunsch, eine nichteheliche Gemeinschaft zu begründen, stellt ein berechtigtes
Interesse dar.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Eventuell anpassen, wenn du denkst, dass du nicht das Urteil erwähnen
müsstest. Aber so könntest du das schreiben.
- Ich hatte panische Angst davor, mir die Antworten anzusehen, weil es sein könnte, dass ich darauf "falsch" reagiere und mal wieder eine Forenmoderation grund- und sinnlos auf mir rumhackt, um ihre Macht zu zeigen.
Ich habe Besseres zu tun, als sinnlose Moderationen.
Die anderen Benutzer zeigen dir schon,
wo es lang geht. Da bin ich ganz unbesorgt! Wiederhole mich aber gerne noch einmal:
Beim Lesen hat man eher das Gefühl, dass du ein familiäres
Problem hast.
Du hast eher ein familiäres Problem, als ein Problem mit dem Mietrecht.
Man nennt es auch Generationenkonflikt. Wir waren alle mal in dem
Alter und haben das hinter uns gebracht.
Das ist das Übliche und
bestimmt nicht durch das Mietrecht zu lösen!
Gefährlich wird es in der Regel dann, wenn der vermeintliche Vermieter in England sitzt und alle Zahlungen im Voraus möchte.
Das ist jedenfalls nicht üblich und sollte vorher dringend geprüft werden.
anitari schrieb und die Fagen hätte ich auch:
Das ist unüblich, sehr unüblich. Wo hast Du die Wohnung denn gefunden? Im Internet nehme ich mal an. Was schreibt denn der Anbieter?
Vorsicht geboten!
soll ein "Safety Deposit" zur Sicherheit im Voraus bezahlen, dass ich zurück erhalte wenn ich die Wohnung tatsächlich anmiete.
Das ist unüblich, sehr unüblich. Wo hast Du die Wohnung denn gefunden? Im Internet nehme ich mal an. Was schreibt denn der Anbieter?
Die Fragen von anitari unbedingt beantworten und nach dem Vermieter im Internet suchen.
Hier findest du die häufigsten Betrugsmaschen: Schutz vor Immobilienbetrug
Geld im Voraus bezahlen ist nicht seriös. So erkennen Sie gefälschte Immobilieninserate
Das sieht nach Betrug aus bei dir, sei vorsichtig und überprüfe das erst sehr gründlich.
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Köbes hat einen Link eingesetzt und hier Folgendes:
II. Erleichterte Kündigung für Vermieter bei Einliegerwohnungen
Für Vermieter einer sogenannten Einliegerwohnung sind die Vermieter-Kündigungsgründe vereinfacht. So kann ein Vermieter hier ohne weiteres kündigen und muss nicht, wie bei der normalen ordentlichen Kündigung, ein berechtigtes Interesses vorweisen, vgl. § 573 a BGB. Vorausgesetzt ist lediglich, dass es sich um eine vermietete Einliegerwohnung oder ein möbliertes Zimmer, in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude handelt und der Vermieter sich im Kündigungsschreiben auf die erleichterte Kündigung beruft. Die Kündigungsfrist verlängert sich im Gegenzug zu Gunsten des Mieters automatisch um drei Monate. Insoweit ist auch der Beitrag: „Möblierter Wohnraum: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist“ empfehlenswert.
Du schriebst im anderen Thema Wohnraummietvertrag. Dann bitte
auch hier lesen: Möblierter Wohnraum: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist
Wohnungssuche ist schließlich schwierig. Werde ich dann "ohne festen Wohnsitz", sprich obdachlos, sein? Ich beziehe ALG2
Bitte vor Unterschrift eines neuen Mietvertrags das Jobcenter
informieren. Die Kosten der Unterkunft § 22 SGB II müssen für
deine Region angemessen sein und das Jobcenter die Zustimmung
zum Umzug erteilen.
Hallo!
im Forum!
Alles anzeigenIm Streitfall oft entscheidend – die Beweislast
Die Frage, wer was in einem Streitfall beweisen muss, ist im Falle der Schimmelbildung kompliziert. Ist eine Partei in einem Rechtstreit zur Beweisführung verpflichtet, kann aber den Nachweis zur Überzeugung des Gerichts nicht erbringen, verliert sie den Prozess. Deswegen kommen den Beweismitteln in einem Rechtstreit vor Gericht große Bedeutung zu. Häufig gehen Prozesse nur deshalb verloren, weil Beweise nicht erbracht werden können.
Es gelten regelmäßig folgende Regeln:
Verlangt der Mieter Beseitigung des Schimmelbefalls (Mangelbehebung) oder Schaden-sersatz, so muss in aller Regel zunächst der Vermieter beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht in seinem Gefahrenbereich liegt (insbesondere keine baulichen Mängel vorhanden sind).
Liegt ein Baumangel vor, so wird ein ursächliches Verschulden des Vermieters zunächst vermutet. Dann tritt eine sogenannte Beweislastumkehr ein. Der Mieter muss sich nun nicht mehr entlasten, es wird wegen des Baumangels vermutet, dass der Schimmelbefall vom Vermieter verursacht wurde, allerdings kann sich der Vermieter entlasten, er kann einen Entlastungsbeweis führen.
Steht umgekehrt fest, dass keine Baumängel vorhanden sind, muss sich der Mieter entlasten, indem er nachweist, dass kein falsches vertragswidriges Wohnverhalten vorliegt.
In diesem Zusammenhang ist die Hinweispflicht des Vermieters bedeutsam (siehe dazu weiter oben).
Weitere Details zu Fragen bezüglich der sogenannten Beweislast (wer muss was beweisen) siehe >>>>Beweislast.
Grundsätzlich hättest du diese Rechte:
ZitatMietrecht: Schimmelpilzbefall der Wohnräume, Objekte
Schimmelpilz und Feuchtigkeit in einer Mietwohnung stellen regelmäßig einen erheblichen Mietmangel dar. Der betroffene Mieter kann daher alle Gewährleistungansprüche des Mietrechts gegenüber dem Vermieter bei Auftreten von Schimmelpilz geltend machen.
Siehe » Sachmangel.
Diese Ansprüche, insbesondere aber auch das Recht die Miete zu mindern, entfallen aber, wenn der Mieter die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmelpilz durch ein falsches Wohnverhalten (insbesondere unzureichendes Heizen und Lüften) selbst zu verantworten hat. (LG Lüneburg, Urteil vom 22. November 2000, Az: 6 S 70/00). In diesen Fällen ist der Mieter für Kosten einer Beseitigung des Schimmelpilzbefalls gegenüber dem Vermieter haftbar. (AG Neukölln, Urteil vom 23. Juli 2002, Az: 6 C 213/01).
Meistens löst der Satz richtiges Heizen und Lüften Empörung aus.
Aber es ist schon wichtig, wenn man sich da etwas informiert.
In deinem Fall rate ich zu einer Beratung bei einem Rechtsanwalt für
Mietrecht, oder dem örtlichen Mieterverein.
Gruß
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Mir sieht das eher nach einem familiären Problem aus. Wie
es in unzähligen Familien schon mal vorkommt.
Generationskonflikt, in die Richtung! Da hilft eigentlich nur
das Gespräch. Mag sich der TE dazu nochmal äußern.
im Forum! Dein Eingangsthema ist erklärungsbedürftig.
Beim Lesen hat man eher das Gefühl, dass du ein familiäres
Problem hast. Nach einem Problem mit dem Mietvertrag
schaut das eher nicht aus. Vielleicht solltest du das Gespräch mit
deinem Vater zur Klärung suchen?
Über die Höhe der Minderung darf aber kein Forum eine Antwort geben, denn das wäre eine nicht erlaubte Beratung.
Etwas ausführen, eine exakte Minderungshöhe zu nennen, auf die
sich der TE dann verlässt, bedeutet auch die Verantwortung für diese
Aussage zu übernehmen, wenn der TE mit seinem Vermieter
Probleme bekommt. Das kann und darf ein Forum nicht leisten.
Ein Hinweis auf Quellen, wo Minderungshöhen für dieses Problem
genannt werden, ist in Ordnung.
Bei Mietminderungen bitte auch immer den Hinweis auf reale
Beratung durch den örtlichen Mieterverein, oder einen Anwalt für
Mietrecht.
Bei Mietminderungen bitte immer die Beratung eines Anwalts
für Mietrecht, oder örtlichen Mietervereins in Anspruch nehmen.
Über die genaue Minderungshöhe kann nur bei einer Beratung
real Auskunft erteilt werden.
Ich würde für den Monat April die Miete für beide Mängel um 10% kürzen...jeweils 5%. Die Kürzung für die Antenne würde ich
Rückgängig machen so bald alles wieder funktioniert.
In welcher Form muss ich meinem Vermieter die Kürzung mitteilen?
Aber nur nach realer Rücksprache mit Rechtsanwalt oder Mieterverein
bitte!
im Forum! Habe den Titel optimiert. ![]()
Hier eine nähere Erklärung dazu: Pseudomonas aeruginosa
Ich gehe da mit Leipziger82 mit und wir kennen den Umfang
der "vermeintlichen Sachbeschädigung" nicht. Die Klauseln aus dem
Mietvertrag auch nicht. Somit können wir weder das Eine, noch das
Andere mit absoluter Sicherheit ausschließen und müssen es dem
TE überlassen die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Ok, wenn man einen dummen findet mag das ja klappen, aber der Vermieter hat doch bereits klar gestellt das er das, verständlicher weise, nicht akzeptiert.
Und? Kann er doch, ob der Mietvertrag allerdings diese Forderung
hergibt, müsste man prüfen. Ich würde es prüfen lassen, wie ich
generell jedem Mieter raten würde solche Forderung/Klauseln prüfen zu lassen.
Denn viele alte Mietverträge sind heute noch mit ungültigen Klauseln
gespickt und die Mieter müssen überhaupt nichts.
Unrenovierte Wohnungen würde ich nie übernehmen. Das ist aber Geschmacksache.
Hier gibst du das Stichwort und ich greife es dankbar auf.
Denn Großvermieter übergeben komplett unrenovierte Wohnungen
und Mieter übergeben sie ebenfalls unrenoviert. Bekommen dafür
eher den Schlüssel. Ich vermute mal hinter dem Vermieter vom
TE einen kleineren Vermieter.
Ich glaube du hast noch nie eine Wand die mit verschiedenen Farben, vieleicht auch noch mit Wachs oder Kreidestiften "verschönert" wurde saniert. Da ist es sehr wahrscheinlich das man sogar die Tapete entfernen und neu tapezieren muß weil man ansonsten gar keine deckende Farbschicht mehr hinbekommt.
Das liegt in der Natur der Sache beim Einzug neu zu tapezieren.
In dem Zustand übergeben Großvermieter "schmerzfrei" ihre
Wohnungen an neue Mieter. Konnte mir das gerade in diesen
Tagen wieder eindrucksvoll ansehen. Kann höchstens passieren,
dass der Mieter beim Auszug Tapeten entfernen muss. Aber
dann sind das schon komfortable Verhältnissen gewesen.![]()
Gebrauchsspuren sind das für dich? Für mich fällt das beschmieren von Wänden eher unter den Oberbegriff "Vandalismus". Wenn man es freundlicher ausdrücken will nennt man es eben "Beschädigungen".
Vandalismus? Immer diese Übertreibungen! Beschädigungen haben wir
wenn die Tapeten von den Wänden gerissen sind/beschädigt. Der neue
Mieter streicht eh die Wände nach seinem Geschmack, meistens.
War eigentlich immer so, dass man bei Einzug seine Wohnung herrichtet.
Sich selbst Farbe und Tapeten aussucht, ganz nach Geschmack und zu
seinem Einrichtung passend. Hätte mich bedankt, wenn mein Vermieter mir
das vorgeschrieben hätte, welche Farbe ich in meiner Wohnung haben muss.
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