Beiträge von Grace

    Hallo!

    Willkommen im Forum und ich möchte hier unabhängig von vorherigen

    Beiträgen etwas differenzierter auf die Schimmel-Problematik eingehen.

    Information ist hier sehr wichtig.

    Wir selbst haben einen ISO_TEC Schimmel Experten rufen lassen, erst hatte der sich die Fotos angeshen, war entsetzt, danach die Wphnung.

    Hat der Experte ein Gutachten erstellt und eine Aussage zur Art des

    Schimmels getroffen?

    Man teilt Schimmel in vier Risikogruppen ein:

    Danach richtet sich der Handlungsbedarf! Wann kann der Mieter wegen des Schimmels fristlos kündigen? Welche Voraussetzungen hat die Rechtsprechung entwickelt?

    Auch sind zwei unabhängige Rechtsanwälte informiert worden: Beide sind der Meinung, eine Mietminderun von 90% ist in so einem Fall zulässig, wenn nicht sogar die volle Mietminderung.

    Wenn das geraten wurde haben wir hier eventuell die Risikogruppe 3,

    oder sogar 4. Aber es muss anhand eines Gutachtens stichhaltig und

    Beweis sicher sein. Da sich hier auch schon Anwälte mit beschäftigen

    haben, rate ich auch weiterhin dazu diese Unterstützung in Anspruch

    zu nehmen. Denn das kann und darf ein Forum nicht leisten.

    Gruß

    Hallo!

    Ob hier eine energetische Sanierung vorliegt und somit eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wage ich nicht zu beurteilen. Aufgrund der Tatsache, dass eine Versorgung durch Fernwärme nicht gerade günstig ist, bezweifle ich sogar, dass hier im Endeffekt Energie eingespart wird.

    Ist richtig, kann man nicht beurteilen und der Themenersteller sollte sich

    lieber kompetenten Rat durch einen Anwalt, oder den ortsansässigen

    Mieterverein holen. Keinesfalls die Miete von sich aus alleine mindern,

    wenn überhaupt.

    Fernwärme ist auch nicht immer günstiger und spart Energie ein.

    Am Rande dazu etwas OT: Fernwärme – Pro und Kontra

    Ich bezweifele auch, ob das besser ist!

    Gruß

    Hallo!

    Warmwasser

    (dmb) Der Vermieter muss die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb halten. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehört es zu den vertraglichen Vermieterpflichten rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 – 50 Grad Celsius zur Verfügung zu stellen.

    Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad Celsius sind ein Wohnungsmangel. Der Mieter hat Anspruch auf Abhilfe, so lange das Wasser nicht warm wird, kann er die Miete kürzen. ...........

    Kein warmes Wasser zu haben stellt einen Wohnungsmangel dar

    und muss auch nicht geduldet werden. Dazu auch:


    Gruß

    Hallo!

    Themen zusammengefügt, können zusammen bearbeitet werden,

    da nur zwei Fragen und Titel erweitert.

    Haben die Hausbesitzer nichts mit der Arbeit des Hausmeisters zu tun und wenn er nicht kommen will, wenn seine Anwesenheit dringend notwendig ist? Müssen Sie beispielsweise einen Raum öffnen, damit ein Techniker vom Deutschland-Kabel die Internetverbindung überprüft? Oder ist es nur ein Mieterproblem, wie Hauseigentümer sagen? Vielen Dank!

    Gruß

    Hallo!

    Nun, ichi möchte ja nicht auf Raten. Aber man lässt uns keine andere Wahl. Erst stand im Vertrag bzw steht drin das es auf ein Konto überwiesen werden soll. Vor Unterzeichnung sagten wir auf einmal haben wir es nicht. Da meinten die es ist egal Hauptsache es kommt was nach und nach.


    Dann haben wir das mit der Bürgschaft gemacht und vorher alles abgesprochen und da war es ihr egal von wem das Geld im schadensfall kommt hauptsache es kommt.


    Und nun einen Monat später hat sie gesagt sie wolle das doch nicht mehr und will das Geld lieber haben.


    Was genau wurde schriftlich vereinbart? Nochmal mündliche Absprache

    sind nicht gerichtsfest.

    Ich sehe grad Einzug/Mietbeginn war ja erst am 1.8., ich hoffe 2018 und nicht 2017, dann wäre jetzt 1/3 der Kaution überfällig.


    :D Fragen wir doch den Themenersteller! Also, wann seit ihr eingezogen?

    1. August 2018, diesen Monat?

    Gruß

    Hallo!


    Dazu auch diese Information:

    Gewisse Rechte haben Mieter schon und Mieter sollte sie kennen.

    Was genau wurde im Mietvertrag vereinbart?

    Allgemeiner Hinweis, sich niemals auf mündliche Aussagen verlassen

    und grundsätzlich auf schriftliche Vereinbarungen bestehen. Nur

    Schriftliches lässt sich bei Streitigkeiten rechtssicher verwerten.

    Gruß

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