Beiträge von Bremer

    Guten Abend,

    wir haben gerade ein Problem mit unserem jetzigem Mieter in unserer Eigentumswohnung.

    Am 14.12.2017 haben wir den Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.03,2018.

    Am 05.01.2018 haben wir Post vom Anwalt unseres Mieters erhalten, wo begründet wird das die Kündigung nicht den gesetlichen Anforderungen entspricht (nicht ausführlich genug den Eigenbedarf begründet + Widerspruch gemäß § 574 BGB fehlte).

    Daraufhin haben wir am 10.01.2018 die Kündigung ergänzt (separates Schreiben) mit dem Bezug auf die Kündigung vom 14.12.2017, mit allen notwendigen Angaben.

    Jetzt die Frage, wann muss der Mieter raus ? Gilt die Kündigung trotz der fehlerhaften Angaben ? Da wir ja dies mit dem Schreiben "Kündiguns Ergänzung" korrigiert haben mit den Bezug zur Kündigung vom 14.12.2017.

    Oder muss die Kündigung komplett in richtiger Form nochmal an den Mieter zugestellt werden, was somit für uns bedeutet das der Mieter erst am 30.04.2018 ausziehen muss, wegen der 3-monatigen Kündigunsfrist ?

    Über eine schnelle Antwort würden wir uns freuen,

    vielen Dank

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