Im Februar 2010 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Es handelte sich um eine WG.
Nun habe ich Ende Januar 2011 die Betriebskostenabrechnung als Mahnung erhalten. Da ich und mein ehemaliger Mitbewohner getrennt verzogen sind ist die Abrechnung im November 2010 nur an Ihn gegangen da wohl meine aktuelle Adresse nicht vorlag.
Nun meine Frage:
Die Abrechnung hat mich ja nach der 12 Monatsfrist erreicht und laut einem Urteil des Landesgerichtes Hannover müsste ich ja nun nicht mehr verpflichtet sein zu zahlen. Ist das so und wenn ja wie sollte ich mich an den Vermieter wenden?
Hier der Link zum Urteil:
Urteil