Beiträge von Bigboy

    Hallo zusammen,

    Es geht um eine unbegründete Kündigung (Hinderung des Vermieters an angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks) für einen unbefristeten Mietvertrag. Laut dem Rechtsanwalt ist die Kündigung unwirksam, trotzdem wurde Widerspruch eingelegt auch gem. 574 Abs.2 BGB.

    Der Vermieter hat nicht geantwortet auf dem Wiederspruch, sondern auf Aufräumung geklagt und er hat für jeden (Eheleute) 7920 Euro Gerichtskosten beantragt über Elektronische Kostenmarke!

    Obwohl der Vermieter lehnte Defekte Fenstern zu reparieren, Beseitigung von Schimmelbildung, elektr. Heizungssteuerung Reparatur, Lärm von neue Mietern zu klären, Haus Pflegemangel etc. trotzdem haben die Mieter bis jetzt nicht auf Mietminderung beantragt.

    Alle alten Probleme können rückwirkend nachgewiesen werden durch Fotos mit Datum und Polizei, da Polizei im Haus

    mehrmals waren, wegen den neuen Nachbarn, welche der Vermieter gebracht hat um uns Mieter (kranke schwerbehinderte Eheleute ) zu Stören.
    Aufgrund diesen vielen Störungen hat einer der Eheleute (November) einen Schlaganfall bekommen.

    Ich bitte um eine Empfehlung, wenn Sie eine Ähnliche Situation kennen.

    Vielen Dank

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