Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Vermutlich muss ich zumindest auf eine Nachmieterregelung hinwirken....
@darkshadow: Danke auch für die beiden Links. Ich hatte diese in der Tat schon gelesen, war mir aber unsicher inwiefern diese Regelungen dann in der Realität angewendet werden (können).
Dort steht ja: "Auch an dieser Stelle ist jedoch von Bedeutung, dass auch berufliche Veränderungen, die mit einem Ortswechsel verbunden sind, beachtliche Interessen des Mieters darstellen können. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes nicht vom Mieter selbst veranlasst worden ist, z.B. dadurch dass er selbst gekündigt hat und seine Tätigkeit freiwillig in eine andere Stadt verlegt."
Inwiefern was von wem veranlasst ist, kann der Vermieter ja nicht nachvollziehen. Ich entscheide schließlich nicht wann und wie mein Chef mich ins Ausland versetzt oder ob dies überhaupt passiert.
Wenn der Wohnungsmarkt in den deutschen Ballungsgebieten etwas einfacher wäre, hätte ich das Problem wohl gar nicht.
Danke nochmal und Beste Grüße
firstflat