Beiträge von firstflat

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten. Vermutlich muss ich zumindest auf eine Nachmieterregelung hinwirken....

    @darkshadow: Danke auch für die beiden Links. Ich hatte diese in der Tat schon gelesen, war mir aber unsicher inwiefern diese Regelungen dann in der Realität angewendet werden (können).

    Dort steht ja: "Auch an dieser Stelle ist jedoch von Bedeutung, dass auch berufliche Veränderungen, die mit einem Ortswechsel verbunden sind, beachtliche Interessen des Mieters darstellen können. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes nicht vom Mieter selbst veranlasst worden ist, z.B. dadurch dass er selbst gekündigt hat und seine Tätigkeit freiwillig in eine andere Stadt verlegt."

    Inwiefern was von wem veranlasst ist, kann der Vermieter ja nicht nachvollziehen. Ich entscheide schließlich nicht wann und wie mein Chef mich ins Ausland versetzt oder ob dies überhaupt passiert.

    Wenn der Wohnungsmarkt in den deutschen Ballungsgebieten etwas einfacher wäre, hätte ich das Problem wohl gar nicht.

    Danke nochmal und Beste Grüße

    firstflat

    Hallo zusammen,

    wir (Pärchen) sind im Begriff einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht zu unterschreiben. Natürlich ist das nicht optimal, aber die Wohnungssituation hier bei uns ist sehr schwierig und sonst stimmt echt alles. Ich bin mit dem Vermieter noch am Diskutieren, ob wir ggf. eine Nachmieterklausel aufnehmen können. Das wäre zumindest etwas.

    Nun aber zu meiner Frage. Im Internet finde ich unterschiedliche Aussagen.

    Ich habe meinem Arbeitgeber signalisiert, dass ich an einer Auslandsentsendung interessiert wäre. Dies kann somit im Grunde genommen jederzeit passieren. Wäre eine "Verlegung" des Arbeitsplatzes ein zulässiger Grund für eine außerordentliche Kündigung trotz Kündigungsverzichts?

    Vielen Dank vorab und Beste Grüße

    firstflat

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