Alles anzeigenHallo,
höchstwahrscheinlich nicht, so hat der TE doch noch Möglichkeiten des Bestreitens der Gebühr und auch den Widerruf zu erklären, da es der Immobilienmakler wohl vergessen hat, dass er verpflichtet gewesen wäre auch die die erhobene Gebühr den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren entweder schriftlich oder mündlich, die reine Behauptung er hätte das mündlich gemacht reicht nicht, denn eine schriftliche Erklärung des Widerrufes muss er dem Verbraucher aushändigen in der genau beschrieben ist an wen und in welcher Form ein Widerruf möglich ist.
Ich gehe nicht davon aus, dass dies geschehen ist.
Ferner bin ich sehr verwundert warum ein Immobilienmakler wegen 90€ einen Verstoß gegen geltendes Recht und das Risiko des Entzugs der Gewerbeerlaubnis eingeht????
Gruß
BHShuber
Die Belehrung über den Widerruf hat auch nicht stattgefunden. Zudem handelt es sich wirklich um eine Maklerin und nicht um eine Hausverwaltung. Ich werde nun abwarten, wie sich die Dinge entwickeln und die Gebühr dann widerrufen.
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge!