Beiträge von ro91

    Die Belehrung über den Widerruf hat auch nicht stattgefunden. Zudem handelt es sich wirklich um eine Maklerin und nicht um eine Hausverwaltung. Ich werde nun abwarten, wie sich die Dinge entwickeln und die Gebühr dann widerrufen.

    Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge!

    Vielen Dank für die Auskunft! Ich werde wahrscheinlich ersteinmal auf Nummer sicher gehen und das Ganze nach Abschluss des Vertrags ansprechen.

    Hey Akkarin,

    auf die Nachfrage kam eine sehr pauschale Antwort: "Das ist eben die Gebühr, die wir erheben."

    Natürlich bin ich mir über die Punkte bzgl. Zahlungswilligkeit signalisieren etc. bewusst, jedoch interessiert mich, ob die Gebühr überhaupt rechtich abgesichert ist oder ob wir nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages auch die Möglichkeit haben, diese Gebühr in Frage zu stellen.

    Hallo liebe Community,

    meine Freundin und ich haben vor einigen Tagen eine Wohnung in Gießen gefunden, die wir gerne mieten würden. Die Maklerin (nicht von uns beauftragt) bat uns deshalb, eine Selbstauskunft auszufüllen. Diese enthielt folgende Zeile:

    "Bearbeitungs- bzw. Reservierungsgebühr beträgt € 75,63 zzgl. MWST = € 90,00 sofort fällig nach Vertragszusendung"

    Am Ende sollte die Selbstauskunft unterschrieben werden. Da um die Wohnung ein hoher Konkurrenzkamp herrschte, unterschrieben wir das Formular und bekamen nach einigen Tagen die Rückmeldung der Maklerin, dass wir die Wohnung mieten könnten und auf Nachfrage auch die Auskunft, dass die genannte Gebühr auch beim Vertragsschluss zu zahlen sei.

    Nun ist meine Frage, ob diese Reservierungsgebühr bei Abschluss eines Mietvertrages bzw. generell rechtens ist?

    Ich hoffe, irgendjemand kann mir hiermit weiterhelfen.

    Viele Grüße

    ro

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