Wir haben auch am 27.12.10 eine Mieterhöhung zum 1.3.2011 bekommen, unsere Wohnungen waren früher gefördet, dies ist nun aber weggefallen, die Wohungen sind jetzt freifinanziert. Unsere Wohnungen unterliegen einer grösseren Wohnungsgeselltschaft, die unserer Stadt über so gut wie alle Wohnungen verfügt.
(Für unsere Stadt gibt es keinen offiziellen Mietspiegel)
Das Haus in dem die Wohnungen sind, ist Baujahr ca 1965, nach 40 Jahren im Jahre 2005 wurden Modernisierungsmassnahmen vorgenommen. Kurz danach glaube 2006 erhielten wir dann die erste Mieterhöhung, dann jetzt die zum 1.3.2011.
Wir die Mieter in meinem Hause, sollen alle eine Zustimmungserklärung unterschreiben, das wir zustimmen, das die Miete ab März um die volle 20% erhöht werden sollen/dürfen/müssen. Jedoch ist es ja so das wir aber gar nicht zustimmen möchten, wir Mieter haben uns zusammen getan, der Wohnungsgeselltschaft erklärt, das wir ja nicht generell gegen eine Erhöhung wären, aber da auch die NEbenkosten sehr stark hier gestiegen sind, ob man nicht uns entgegen kommen könnte und eventuell erst einmal für 10% erhöhen könnte. NEIN NICHTS GIBTS und WENN WIR DAS DING NICHT UNTERSCHREIBEN dann KLAGEN SIE ES EIN und WIR WERDEN NOCH DIE PROZESSKOSTEN BEZAHLEN MÜSSEN. Viele Mieter sind weder in einem Mieterbund noch beim REchtschutz. Wir schlugen auch vor, das wir gerne ein Treffen vom Haus zusammen mit der Wohnungsgesellschaft hätten, was jedoch abgelehnt wurde, die zuständige Person von der Wohnungsgesellschaft, möchte lieber jeden einzelnen Mieter anrufen und sie davon überzeugen, das sie das unterschreiben sollen (was sie nun auch schon bei den meisten geschafft hat).
In der Mieterhöhung steht drin:
die von Ihnen zu zahlende Miete/Nutzungsentschädigung ist seit einiger Zeit unverändert geblieben. Gemäß §558BGB kann eine Mieterhöhung durchgeführt werden, wenn:
-Die Miete seit mind. 15Monaten unverändert ist
-die letzte Mieterhöhung mindestens 1 Jahr zurück liegt und
die ortsübliche Miete nicht übersteigt.
Zudem gilt es die gesetzlichen Kappungsgrenze einzuhalten, d.h. die Miete darf sich innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20% erhöhen (hiervon ausgenommen sind Erhöhungen nach den § 559 bis 560BGB.
(dann kommt die zusammenstellung der alten Miete die neue miete+änderung, ab wann die neue Miete fällig wird.
Am Ende steht: Zum Zeichen Ihres Einverständnisses zu der Mieterhöhung bitten wir Sie, uns die beteiligte Zustimmungserklärung zu unterschreiben u. bis spätestens 15.02.2011 wieder an uns zurück zu senden.
Das war es auch dann schon. Mehr steht nicht darin.
Eine Mieterin meinte diese Mieterhöhung wäre unzulässig, da nicht genau alles erklärt wurde. Ich persönlich und auch die anderen Mieter kennen sich hiermit nicht aus. Vielleicht kann mir hier jemand helfen und einen Tipp geben was das angeht.
Ich habe auch viel jetzt darüber nachgelesen, auch Musterbriefe von Mieterhöhungen gesehen im Inet, aber leider sehen diese anders aus, bei uns ist weder etwas von einem Sachverständigen-Gutachten zu lesen, noch von Vergleichswohnungen usw. (Am Telefon sagte mir die Dame der Wohnungsgesellschaft dann, das sie dieses anbieten könnten falls ich diese Zustimmungserklärung nicht unterschreiben werde u. wenns hart kommt, dann wird halt gerichtlich gegen mich vorgegangen, da der Gesetzgeber in Berlin (bei dem ich mich übrigens beschweren soll/kann)schliesslich dieses Gesetz gemacht hat, das man meine Unterschrift für eine Mieterhöhung braucht. (sorry aber ich fühle mich echt total unter Druck gesetz, ich soll etwas unterschreiben, etwas zustimmen wo ich gar nicht möchte, und wenn ich das nicht tue, dann muss ich sogar vor gericht u. noch diese Kosten dazu bezahlen-da ja anscheinend diese Mieterhöhung gerechtfertigt ist....Noch möchte ich hinzufügen, ich muss diese Erhöhung so oder so bezahlen, aber wieso muss ich dann auch noch dafür meine Unterschrift+Zustimmung geben wenn ich doch nicht möchte? Bei der Nebenkostenabrechnung+ERhöhung oder sonstiges werd ich doch auch nicht um Zustimmung gefragt).
Danke und LG