Hallo Guten Tag:
Ich habe als Vermieterin etwas Hilfe und Rat gesucht.
Ich habe eine Wohnung an einen Mann vermietet. Neben dieser Wohnung sind die 2 anderen Wohnungen nebenan auch meine Wohnungen. Alle Wohnungen sind vermietet.
Jetzt hat mir dieser Mann, Mieter, mit der fristlosen Kündigung gedroht und sagte, dass das Schreiben in den nächsten 2 bis 3 Tagen bei Ihnen eintreffen wird.
Als Grund gab er an, dass er sich von mir beobachtet und gestalkt FÜHLE.
Das kann doch nicht wahr sein, dass ein Mieter aufgrund von Gefühlen die Wohnung kündigt und das fristlos.
Sind denn nun Gefühle ein Grund für Kündigung?
Danke
Die Vermieterin Waltraut
Der Mieter bringt folgende Gründe an, soweit ich das richtig verstanden habe:
- Der Mieter bringt als Grund an, dass ich ihm eine E-Mail geschickt habe, wo ich ihm geraten habe, raus zu gehen und in den Park spazieren zu gehen.
Er sagte, woher wissen Sie denn, dass ich die meiste Zeit in der Wohnung wäre?
- Der Mieter hat erzählt, dass ich ihm ja am Anfang erklärt und erzählt habe, welche der 2 anderen Mieter sogar wann aufstehen, mit genauer Uhrzeit und Tageszeit.
- Dann bringt der Mieter als weiter Grund an:
Den 2. Schlüssel der Wohnung hat dieser Mieter am Anfang beim Einzug bei sich behalten. Ich habe ihm 2 Mal in E-Mails geschrieben, dass er mir den 2. Schlüssel schicken soll.
Das hat dieser Mieter nicht getan, den 2. Schlüssel hat weiterhin bei sich.
Nachdem diese E-Mails nicht geholfen haben, bringt der Mieter an, wäre ich in die Wohnung gegangen, als er anwesend war, und zwar zwischen 20:00 und 21:00 Uhr.
In der Tat bin ich an dem Abend bei ihm gewesen und habe geklingelt und bin in die Wohnung. Der Mieter hat mich in die Wohnung gelassen und behauptet, dass ich doch eine Frau wie seine Mutter wäre und er mich nicht abweisen wollte. Außerdem wüsste er meine Absichten nicht, dass ich mir die Wohnung abschauen wollte.
Der Mieter behauptet, dass es bei mir innerlich so förmlich gebrannt hat, die Wohnung hinter meinem Rücken und in meiner Abwesenheit zu sehen.
Und behauptet deswegen, wenn er mir den 2. Schlüssel gegeben hätte, dann wäre ich in seiner Abwesenheit in die Wohnung einmarschiert und das wäre ohnehin eine fristlose Kündigung.
Danke
Die Vermieterin Waltraut