Hallo,
vilen Dank für die vielen Anregungen.
Ich habe mir die Kündigung nach dem ersten Schreck nochmal angeschaut.
In der Kündigung steht nur "Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarf gemäß §573 Abs.2 Nr.2 BGB" und keine Begründung.
Des weiteren hat er zum 28.02.2017 gekündigt (Datum falsch, meint 2018).
Ist die Kündigung dann überhaupt wirksam ud wie gehe ich am besten vor?
Kann ich sie ignorieren oder muss ich trotzdem dem Vermieter meinen Widerspruch mitteilen?