Beiträge von mihei

    Hallo,

    vilen Dank für die vielen Anregungen.

    Ich habe mir die Kündigung nach dem ersten Schreck nochmal angeschaut.

    In der Kündigung steht nur "Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarf gemäß §573 Abs.2 Nr.2 BGB" und keine Begründung.

    Des weiteren hat er zum 28.02.2017 gekündigt (Datum falsch, meint 2018).


    Ist die Kündigung dann überhaupt wirksam ud wie gehe ich am besten vor?

    Kann ich sie ignorieren oder muss ich trotzdem dem Vermieter meinen Widerspruch mitteilen?

    Hallo,

    uns wurde vor einem Jahr unsere Wohnung wegen Eigenbedarfes gekündigt. Der neue Eigentümer hatte die Wohnug vom alten Vermierter ersteigert.

    Die Kündigungsfrist war damals 7 Monate.

    Dann hat der Vermieter plötzlich angeboten die Kündigung zurückzuziehen, wenn wir einen neuen Mietvertrag mit einer höhreren Miete akzeptieren. Dies taten wir dann auch.

    Nun nach einem Jahr ist uns nun eine neue Eigenbedarfskündigung ins Haus geflattert.


    Jetzt die Frage:

    Da wir ja durchgehend in der Wohnung gewohnt haben, gilt dann wieder die alte Kündigungsfrist von 7 Monaten (Altvertrag+Neuvertrag=11 Jahre) oder nach dem neuem Mietvertrag die Kündigungsfrist mit 3 Monaten (Neuvertrag ja erst 1Jahr alt)?

    Wer kann helfen?

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