Beiträge von Andreas2

    Nun, es handelt sich einfach um eine Einschätzung von mir, Experte bin ich sicher nicht. Die Wohnung ist im ersten OG und es ist keine Wohnung darüber. Der größere Fleck ist an der Wand (Seite zur Installation) und einer an der Decke, daher gehe ich eher von einem Problem mit dem Dach aus. Nur wird das Problem tendentiell wohl nicht besser werden.

    Hallo liebe Mietrecht-Gemeinde,

    wir stehen vor folgenden Problem - wir haben neulich eine Wohnung besichtig, welche neu gestrichen wurde und zum damaligen Zeitpunkt keine Mängel an den Wänden aufwies. Heute, ca 3-4 Wochen später haben wir den Mietvertrag unterschrieben und bei Erstellung des Übergabeprotokolls haben wir in der Küche zwei Wasserflecken an der Wand entdeckt. Einer hiervon in der Größe ca. 20 cm im Durchmesser, einer 10x5 cm würde ich schätzen. Der größere ist schon etwas verfärbt, sollte es sich noch nicht um Schimmel handeln ist wohl baldig damit zu rechnen.

    Im Mietvertrag ist von Schimmel nichts aufgeführt. Was können wir hier geltend machen? Ist der Vertrag anfechtbar mit diesem Mangel? Unser Eindruck ist, dass der Vermieter nicht sonderlich daran interessiert scheint eine größere Sanierung vorzunehmen obwohl das Problem doch relativ erheblich ist.

    Danke im Voraus für euren Rat!

    Andreas

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