Beiträge von ChrisOL

    Okay....

    Möchte ungern stören. :)

    Der Punkt mit den 12 Monaten ist mir jetzt klar.

    In diesem Fall müsste ich mich mit dem Vermieter also auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Ich denke das die Wohnung ohne große Schwierigkeiten zu vermieten sein müsste. Vielleicht nicht direkt zum 01.12 aber sehr zeitnah.

    Welche Kosten im Aufhebungsvertrag sind realistisch und üblich? Ist wahrscheinlich sehr Einzelfall abhängig, aber es gibt doch sicherlich Erfahrungs- und Richtwerte.

    Danke euch

    Guten Abend liebe Forenmitglieder,

    ich habe ein kleines Problem bzgl. eines Mietvertrags welchen ich letzten Monat abgeschlossen habe. Trotz einiger Recherche im Internet und dem genauen studieren des Vertrags, bin ich mir leider nicht ganz meiner möglichen Optionen und Risiken bewusst. Ich hoffe ihr könnt mir etwas mehr Klarheit bringen :)

    Die Situation ist folgende:

    Im letzten Monat habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnet. Der Vermieter ist eine Privatperson, Vertrag und Abwicklung erfolgten über eine Immobilienverwaltung. Der offizielle Mietbeginn ist der 01.12.2017 und der Vertrag beinhaltet eine Kündigungssperrfrist von 12 Monaten.

    In den letzten beiden Wochen hat sich meine persönliche/private Situation leider sehr negativ verändert, und zwar soweit, dass ein Mietantritt für mich zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich ist. Bevor ich auf den Vermieter zugehe und das Gespräch suche, möchte ich mir meiner rechtlichen Situation und der finaziellen Risiken klar werden. Dies bezieht sich zunächst auf den §2 der Mietdauer aus dem Vertrag. Dieser lautet wie folgt:

    "§2 Mietdauer

    Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.12.2017. Beide Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsbeginn auf ihr Recht, diesen Mietvertrag ordentlich zu kündigen. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig."

    Besagt dieser Satz, dass die Sperrfrist erst ab Beginn Vertragsbeginn einsetzt und ich vorher fristgerecht (3 Monate) kündigen könnte, oder wird dies durch den zweiten Satz aufgehoben? Ich finde die Formulierung etwas wiedersprüchlich.

    Falls ihr Erfahrung mit solchen Dingen habt, auch bzgl. dem maximal möglichen finaziellen Risiko, eleganter Methoden noch kostengünstig aus dem Vertrag zu kommen oder anderer Ideen bin ich euch sehr dankbar. Die Situation ist leider sehr erdrückend für mich.

    Vierlen Dank und ein schönes Wochenende!

    Chris

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