Hallo Forumsmitglieder,
ich habe folgende Ausgangssituation:
nach 7 Jahre Miete möchte ich zum Abschluss meines Studiums für drei Monate ins Ausland und etwas reisen. Leider hat mir mein Vermieter auf erste telefonische Anfrage mein Recht auf Untervermietung untersagt, ohne für mir nachvollziehbare Gründe zu nennen. Ich habe ihm daher folgende Nachricht geschickt:
"Sehr geehrter Herr XXX
Sehr geehrte Frau XXX,
Ich werde mich im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 14.01.2018 nicht in Deutschland befinden und möchte Sie daher um ihr Einverständnis für eine Untervermietung in diesem Zeitraum bitten.
Ich werde in diesem Zeitspanne weiterhin alle mir als Hauptmieter obliegenden Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen. Dahingehend werde ich bereits vor dem 01.01.2018 meinen gesamten Anteil der Miete für den Untervermietungsdauer als Einmalzahlung auf das WG-Gemeinschaftskonto mit Hernn XXX (Mitbewohner) überweisen. Damit besitzen Sie die Garantie, dass Sie die Miete rechtzeitig und in voller Höhe erhalten, wie Sie es seit meiner gesamten Mietdauer in den letzten 7 Jahren stehts gewöhnt sind. Gerne lasse ich Ihnen ein Beleg von dieser Einzahlung zukommen.Als Vermieter ist es auch in Ihrem Interesse, dass in den kalten Wintermonaten beide Zimmer bewohnt sind mit allen daraus folgenden Vorteilen.
Da es sowohl in Ihrem, aber auch meinem Interesse ist, einen vertrauensvollen Untervermieter in meinem Zimmer wohnen zu lassen, haben Herr Paetzold und Ich bereits erste Vorgespräche mit Interessierten geführt. Folgende drei Kandidaten stehen bisher zur Auswahl:
Frau XXX (28 Jahre) absolviert in diesem Zeitraum ein 10-wöchiges Praktikum am Helmholtz- Zentrum für Infektionsforschung.
Herr XXX (21 Jahre) leistet den praktischen Part seines Dualen Studiums bei Bosch ab.
Herr XXX (31 Jahre) fängt seine Arbeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Füge- und Schweißtechnik an.
Präferieren sie bereits einen der Interessierten, bzw. wünschen sie ein persönliches Vorstellen oder weitere Informationen?
Aufbauend auf die bereits 7-jähringe, problemlose Mieterschaft mit bereits zwei störungsfreien Untervermietungen, freue ich mich über ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Herr XXX"
Jetzt würde ich gerne meine gesetzlichen Rechte wissen bzw. bestätigt bekommen:
1) Ich verstehe es so: gemäß §553 BGB habe ich das Recht bei "berechtigtem Interesse" eine Zustimmung zur Untervermietung zu verlangen. Ist die finanzielle Situation eines Studenten durch einen nicht beruflich und akademisch bedingten Auslandsaufenthalt als berechtigtes Interesse zu verstehen? Mein Vermieter weiß bisher den genauen Grund meines Auslandaufenthaltes nicht. Bin ich dazu verpflichtet ihm zu sagen, dass es ein Urlaub ist, oder ist das nicht von Belang?
2) Welche Instrumente besitze ich um einer weiteren Ablehnung gegenzuwirken, die nicht unter die im oben erwähnten Paragraphen geltenden Ablehnungsgründe fallen? Ich kann gemäß §540 BGB außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen und ggfs. Schadensersatz für die verlorenen gegangenen Zwischenmietereinnahmen verlangen?
Ich freue mich über jeden konstruktiven Beitrag!
Beste Grüße
Jakob