Beiträge von muc88

    Hallo anonym2,

    vielen Dank für deine Meinung. Ich werde es mir so überlegen. Ich stelle mir nur weiterhin die Frage: Was wenn er plötzlich aufwacht und auf die Zahlungsaufforderung seinen Anwalt aktiviert und der Plötzlich sagt: Der Vertrag besteht noch und es sind Mietrückstände von 11 Monaten offen. Rechtsschutz hat er bestimmt, da er ein Scheidungsverfahren hinter sich hat mit Sorgerecht für eine Tochter usw. So leicht lässt er sich von einem Brief, selbst von einem Anwalt, nicht beeindrucken.

    Was hat er gegen mich in der Hand?

    Gruß

    muc88

    Hallo AJ1900,

    ja genau das ist eben der Punkt. Der Aufwand und die Kosten sind es wohl nicht wert. Bei einer WG, in der der Mitbewohner und Vermieter täglich anwesend ist, hab ich das eben nicht so eng gesehen mit den juristischen Folgen. Dass er sich als ***** entpuppt, hätte ich nicht gedacht. War eben mein Fehler und ich wurde direkt bestraft, da er die Situation schamlos ausnutzt.

    Nein, ein Protokoll gibt es nicht. Lediglich 1-2 Zeugen die die Schlüsselübergabe gesehen haben.

    Hallo MUC88,

    meiner Erfahrung nach hat die Schluesseluebergabe vor Gericht eine zentrale Bedeutung. Hast Du also vor (moeglichst unparteiischen) Zeugen die Schluessel zurueckgegeben und der Vermieter die auch angenommen, ist das ein starkes Indiz fuer Deine Version. In dem Fall macht der Gang zu einem Anwalt meines Erachtens Sinn. Um den kommst Du bei einer Klage bei fehlenden eigenen Kenntnissen sowieso nicht rum.

    Hast Du keine Zeugen fuer die Schluesseluebergabe, wuerde ich das Ganze als Lehrgeld verbuchen. Chancen sind dann recht gering. So einfach ist das nicht, sonst koennte ja jeder behaupten, es waere ein Aufhebungsvertrag geschlossen um sich die Kuendigungsfrist zu sparen.

    cu

    Guenni

    Bezüglich der Kündigungsfrist. Er hat mir mündlich gekündigt und das auch sehr vage, ich zitiere "Bis Ende des Jahres". Das war ca. im September, Auszug war 15. Dezember. Theoretisch wurde die Frist eingehalten. Praktisch gibt es keine Frist, da es auch keine Kündigung gibt.

    Hallo Guenni,

    vielen Dank für deine Einschätzung. Mein Bruder hat an diesem Tag beim Auszug geholfen. Der Mitbewohner (also der Vermieter) war anwesend und hat alles gesehen - anstandslos. Ich habe den Schlüssel vor den Augen seiner Freundin übergeben. Diese wird aber wohl auf der Seite von Ihm sein, sollte es zu Streitigkeiten kommen. Aber da soll sie vor Gericht auch erst mal lügen...

    Dass er niemals etwas angemahnt hat muss doch eine Beweis dafür sein, dass alles einvernehmlich war.. oder liege ich da so falsch mit der Vermutung?

    Die entscheidende Frage ist hier, ob das Mietverhältnis wirklich beendet worden ist.

    Eine Kündigung bedarf der Schriftform, sonst ist sie unwirksam. Jedoch Bedarf ein Aufhebungsvertrag keiner Schriftform. So das hier eventuell so einer vorliegt. Daran sind aber hohe Anforderungen zustellen. Jedoch spricht dafür, das du ja ausgezogen bist und der Vermieter keine weitere Forderungen gestellt hat.

    Daher hast du Chancen die volle Kaution zurück zu erlangen. Aber das unbedingt vorher mit einem Anwalt klären lassen oder beim Mieterbund eine Beratung einholen.

    Hohe Anforderungen an den mündlichen Aufhebungsvertrag habe ich schon öfter gelesen. Wenn dieser aber nur mündlich stattgefunden hat, ist es doch schwer diese Anforderungen zu Beweisen?

    Er hat die Kaution ab dem Zeitpunkt des Auszugs unter dem Argument "Erst wenn die Betriebskostenabrechnung da ist" zurückgehalten. Das leider aber auch nur mündlich. 11 Monate danach erfahre ich zum ersten mal, dass er sie einbehält wegen "nichteinhaltung der frist".

    Wie sieht es mit einer rückwirkenden Kündigung aus? Ändert das irgendwas? Kann er die anfechten? Als Beweis wäre ja, dass ich weder Zugang zu dem Mietobjekt hatte, noch jemals eine Mahnung von ihm erhalten habe. Somit hat er die Kündigung ja stillschweigend akzeptiert.

    Habe jetzt mal 2 Kanzleien konsultiert und warte auf deren Antwort.

    Sehr schlecht, denn man kann einen Mietvertrag zwar mündlich abschließen, zur Kündigung ist aber immer die Schriftform erforderlich. Wenn sich also die Kaution mit der fehlenden Miete gegenrechnet lässt, ist die Messe gelesen.

    Danke für die Antwort.

    Verjährt nicht auch sein Anspruch darauf nach 3 Jahren und der Anspruch der Kaution nach 3 Jahren zum Jahresende. Dh ich habe ein kleines Zeitfenster von wenigen Monaten in der ich Anspruch habe und er nicht? (Leider aber dann erst in ca. 2 Jahren)

    Hallo!

    Ich war Mieter in einer Wohngemeinschaft (1 Zimmer) vom 09.04.2016 bis zum 15.12.2016. Ein unbefristeter Mietvertrag liegt vor. Der Vermieter wollte den Wohnraum für eigene Zwecke wieder verwenden und hat mir eine mündliche Frist bis spätestens „Ende des Jahres“ gegeben um eine neue Bleibe zu finden. Dieses Gespräch fand ca. im September 2016 statt. Mündlich haben wir, deutlich und einvernehmlich beschlossen, dass ich am 15.12.2106 ausziehe. Ein Übergabeprotokoll haben wir leider keines in Schriftform festgehalten. Eine schriftliche Kündigung wurde von beiden Seiten nicht erstellt. Die Übergabe verlief einvernehmlich, dies kann auch eine dritte Person bezeugen. Als ich meine Mietkaution in Höhe von 2 Kaltmonatsmieten (700€) im Oktober 2017 immer noch nicht erhalten habe, fragte ich nach. Der Vermieter teilte mir mit, dass wir im Mietvertrag eine 3-Monatige Kündigungsfrist festgehalten haben welche ich nicht eingehalten habe und er deshalb die Mietkaution komplett einbehält. Er hat sich über die gesamte Zeit aber nicht bei mir gemeldet oder Mahnungen zukommen lassen bzw. mich über seinen „Verlust“ informiert. (Kontaktdaten waren vorhanden).

    Jetzt meine Frage, wie stehen meine Chancen die Kaution zurück zu bekommen?

    Wie sieht die Rechtslage aus, da keine schriftliche Kündigung vorliegt?

    Über Euren Rat wäre ich mehr als dankbar!

    Beste Grüße

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