Alles anzeigenHallo,
hier bitte lesen insbesondere den letzten Absatz:
Zitat:
Es kommt immer wieder vor, dass mit dem Mietvertrag auch ein Telefonanbieter festgelegt werden soll. Findet sich nun ein preiswerterer Anbieter, stellt sich die Frage, ob trotz einer mietvertraglichen Bindung ein Wechsel der Telefongesellschaft möglich ist. Bei Telefon - und auch Internetanbietern - kann der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben. Die Wahlfreiheit des Mieters bleibt bestehen und der Vermieter ist verpflichtet eine etwaige Installation zuzulassen. Hierzu genügt der Nachweis, dass der mietvertraglich vorgesehene Anbieter nicht die bestmöglichen Bedingungen bietet. Denn dieser Umstand kann als unangemessene und somit unzulässige Benachteiligung betrachtet werden. ZItat Ende, Quelle eingefügter Link.
Gruß
BHShuber
1000 Dank für die Kurze aber perfekte Antwort!