Beiträge von pp85

    Wenn es drauf ankommt vergessen manche schnell.

    Ja, das ist vermutlich wahr.

    Er meinte in seinem Schreiben zu mir, dass er die Wohnung durchaus bei der Kündigung für seine Schwester wollte. Dann wäre ich aber ausgezogen und die Schwester hat ihren Wunsch fallen gelassen, da sie ihren Freund kennengelernt hat, zu dem sie dann gezogen ist. Der Eigenbedarf ist also nachträglich weggefallen. Soweit ich weiß, hat der VM dann an eine Studenten-WG vermietet und dort auch deutlich mehr verdient als durch mich, der eine geringe Miete gezahlt hat.

    Es kann durchaus sein, dass sich die Situation der Schwester so geändert hat wie der VM angibt. Du bist freiwillig ausgezogen und wozu hätte der VM Dich von der neuen Sachlage informieren sollen? Du wärst doch sicher nicht wieder in diese Wohnung zurückgekehrt bzw. eingezogen, oder? Deine Chancen, durch klagen bei Gericht hier noch was rauszuholen sehe ich für Dich nicht gerade gut. Der Anwalt sieht das möglicherweise ganz anders.

    Welchen Schaden willst Du eigentlich einklagen?

    Naja, mein Nachbar meinte zu mir, dass kurze Zeit nach dem Auszug schon andere Mieter drin waren (gleich 3), und die Schwester sei aber nicht dabei gewesen. Wäre doch zumindest eine Zeugenaussage oder? Ich hatte auf jeden Fall Umzugskosten im 4-stelligen Bereich und zahle in der neuen Wohnung auch ca. 100 € monatlich mehr Miete. Das kann man laut meiner Reschersche beim SE wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf verlangen. Ich habe außerdem in einem relativ aktuellen BGH Urteil erfahren, dass die Beweislast in solchen Fällen auf den Vermieter übergeht, der plausibel den Bedarfswegfall nachweisen muss.

    Hallo Forum,

    vorneweg: Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt, würde aber gern vorab eine Einschätzung bekommen.

    Ich erhielt im Mai 2016 eine Eigenbedarfskündigung meines Vermieters, dessen Schwester angeblich in die Wohnung einziehen sollte. Meine Kündigungsfrist waren 9 Monate. Ich habe der Kündigung nicht widersprochen und habe relativ schnell, also im August 2016 eine neue Wohnung bezogen. Jetzt habe ich von meinem damaligen Nachbarn erfahren, dass nach meinem Auszug eine Studenten-WG eingezogen wäre und nicht die besagte Schwester des Vermieters. Ich schrieb ihm einen Brief ohne anwaltliche Beratung, dass ich mich hintergangen fühle und Schadensersatz will. Er antwortete per Anwalt, dass, nach meinem Auszug mitte August, die Wohnung stark renovierungsbedürftig war und er bis Dezember renoviert hätte. Seine Schwester hätte aber im Oktober ihren Freund kennengelernt und verbrachte bereits viel Zeit bei ihm. Außerdem wollte die Schwester in die Wohnung aufgrund der Nähe zur Arbeitsstelle. Ihr Arbeitsverhältnis war befristet und sie ging von einem unbefristeten Arbeitsvertrag nach Ende der Frist aus. Doch sie erhielt wohl wieder nur einen 1-Jahresvertrag und wollte dann nicht mehr in die Wohnung ziehen, weil sie eh einen neuen Arbeitgeber suchen wollte. Damit sei der Eigenbedarf nachträglich weggefallen und da ich freiwillig früher ausgezogen bin, hätte der Vermieter mich auch nicht mehr darüber informieren müssen. Er gibt zu, dass er dann an Studenten vermietet hat, um keinen Leerstand zu haben. Das klingt doch alles sehr merkwürdig und unglaubwürdig, aber wie seht ihr meine Chancen vor Gericht wenn ich klage?

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