Aber auch einiges zu Gunsten der Vermieter. So z. B. hat der BGH verkündet das es ausreicht wenn im Mietvertrag steh das der Mieter die Neben-/Betriebskosten trägt um alle, fast alle, Betriebskostenarten umlegen zu können. Sofern tatsächlich anfallen.
http://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktu…-zr-137-15#null
Ausnahme, im Vertrag gibt es einen Passus der besagt das andere als die genannten BK in der Kaltmiete enthalten sind.
Das ist mit dem o. g. BGH-Urteile überholt.
Interessant. Ich frage mich inwiefern die Formulierung im Vertrag das abdeckt. Es wird zwar der Begriff Nebenkosten verwendet, aber die abschließende Auflistung der Nebenkosten unter § 4.2 macht das Ganze problematisch, obwohl ich nachwievor der Meinung bin, welches sich sich 4.4 auf die Nebenkosten bezieht und lediglich besagt, dass bei einer Erhöhung der Grundsteuer und Versicherungenbeiträge, die Nebenkosten für den Mieter entsprechend steigen würden.
Gruß
momecito