Beiträge von sconi

    Das hier habe ich dazu eben noch gefunden:

    Zitat

    Wird Gerümpel unerlaubt auf dem Hof oder im Keller abgestellt, kann der Vermieter die Entsorgungskosten nach Meinung einiger Gerichte nicht auf alle Mieter umlegen (AG Trier WuM 99, 551; AG Siegen WuM 92, 630). Er muss sich an den Verursacher halten.

    Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, muss der Vermieter nach überwiegender Meinung der Rechtssprechung selbst für die Kosten aufkommen. Schließlich können die Kosten aufgrund einzelner Verfehlungen einiger Hausbewohner, die durch vertragswidriges Ablagern entstehen, nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden und sind daher vom Vermieter zu tragen (LG Tübingen, Urteil v. 28.9.2000, 1 S 219/99, WuM 2004, 498; LG Siegen, Urteil v. 23.4.1992, 3 S 43/92, WuM 1992, 630; AG Münster, Urteil v. 4.1.2006, 59 C 2601/05, WuM 2006, 192 – hierzu auch die Aktuelle Information "Betriebskosten: Mülltrennung"; AG Trier, Urteil v. 22.7.1999, 8 C 160/99, WuM 1999, 551).

    Damit sollte es klar sein: Der Vermieter kann die Kosten nicht auf die Vermieter abwälzen.

    Ich danke Euch schon mal für die Antworten.

    Gibt es einen Paragraphen, der die Problematik regelt.

    Zusätzlich ist übrigens noch zu sagen, dass der Müll nicht unbedingt von den Mietern sein muss,

    da der Hof von jedem betreten werden kann Habe selbst schon mal gesehen, dass Fremde etwas

    in unsere Restmülltonne geworfen haben.

    Für mich wäre es logisch, dass der Schuldige die entstandenen Kosten bezahlt.

    Kann der Vermieter diesen nicht ausfindig machen, hat er Pech gehabt.

    Ist doch sonst in unserem Staate auch so:

    Wenn der Schuldige nicht ausfindig gemacht werden kann, dürfen deswegen

    nicht alle büßen.

    Moin,

    ich wohne in einem Haus mit ca. 15 Mietparteien. Wir haben neben der Restmüll- und Papiertonne

    eine weitere Mülltonne für Recycelbares (gelber Punkt). Dort hat nun einer der Mieter etwas entsorgt,

    das dort nicht reingehörte. Somit hat sich der Mülldienst geweigert, die Tonne zu leeren, und der

    Vermieter war gezwungen, die Entsorgung selbst zu übernehmen. Die entstandenen 70€ will er

    mit der nächsten Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Darf er dies tun?

    Danke schon mal für Eure Hilfe.

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