Hallo Freunde,
ich habe bereits die 2. Mieterhöhung erhalten. Die erste war eh unzulässig, weil ich noch nicht mal ein Jahr in der Wohnung wohnte. Der Sachverhalt wurde damals ohne Probleme geklärt. Beim zweiten Mieterhöhungsverlangen wurde die Quadratmeterzahl wie auch bei der ersten mit 49,18 benannt. Ich habe allerdings einen Mietvertrag unterschrieben (Okt. 2011) mit nur 48 Quadratmetern. Mein Hinweis beim Widerspruch zur ersten Erhöhung wurde zu diesem Thema dahingehend beantwortet mit der Bitte ich solle doch vorbei kommen, damit wir das ändern. Das habe ich natürlich nicht gemacht. Für mich ist ein Mietvertrag nach beidseitiger Unterschrift rechtsgültig. Somit würde ich auch diesmal darauf bestehen, wenn Erhöhung nur für 48 Quadratmeter. Sehe ich das so richtig? Ist das rechtens?
Danke für eine kurzfristige Antwort ![]()
LG