Beiträge von Mieter1337

    Ich hatte heute ein kurzes Telefonat mit der Hausverwaltung.


    Als erstes muss ich einen Irrtum eingestehen, ich bin doch ende 2013 in die Wohnung eingezogen und nicht wie ich dachte Anfang 2014.

    Mir wurde dann mit geteilt das die Kaution aufgrund der Verjährung nicht mehr gezahlt werden muss.

    Es geht dabei nur um eine Absicherung, dass ich bei Auszug nicht auf eine Auszahlung der nicht geleisteteten Kaution bestehe.

    Vielen Dank für die Antworten!

    Also in dem Schreiben wurde mir mit geteilt das die Kaution im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Es ist aber so, dass ich mit dem Vormieter in einem engeren Familienverhältnis stand und dieser mir die Zahlung erlassen hat.

    "Wenn vertraglich eine Kaution von mindesten 2 Kaltmieten vereinbart ist, ja. Aber nur wenn er die Forderung noch bis 31.12.2017 geltend macht."

    Forderung der nachzahlung?

    Vielen Dank und Gruß!

    Liebes Forum und Experten,

    ich habe eine dringende Frage die mir momentan große Bauchschmerzen bereitet.

    Als ich im Winter 2014 in meine aktuelle Wohnung gezogen bin wurde zwar gesagt das ich eine Kaution zahlen soll, allerdings habe ich vom Verwalter nie eine Zahlungsaufforderung etc. erhalten.

    Mein Wohnhaus wurde nun Anfang des Jahres an einen neuen Besitzer verkauft. Von dem ich nun eine Anfrage erhalten hab ob ich damals die Kaution hinterlegt habe und falls ja ob ich einen Zahlungsnachweis dafür hab.

    Hat der aktuelle Besitzer nun die Möglichkeit den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder kann man die Kaution nun "einfach" nachträglich hinterlegen.

    Vielen Dank und Gruß

    Niklas F.

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