Ich hatte heute ein kurzes Telefonat mit der Hausverwaltung.
Als erstes muss ich einen Irrtum eingestehen, ich bin doch ende 2013 in die Wohnung eingezogen und nicht wie ich dachte Anfang 2014.
Mir wurde dann mit geteilt das die Kaution aufgrund der Verjährung nicht mehr gezahlt werden muss.
Es geht dabei nur um eine Absicherung, dass ich bei Auszug nicht auf eine Auszahlung der nicht geleisteteten Kaution bestehe.
Vielen Dank für die Antworten!