Hallo,
ich schreibe jetzt einfach mal meinen Fall hier rein, weil ich sonst nicht weiß an wen ich mich wenden soll.
Es geht um folgendes: Wir wohnen in einer Einliegerwohnung im Hause des Vermieters. Nun hat er uns vor 3 Monaten eine Kündigung des Wohnraumes geschrieben mit einem Sonderkündigungsrecht nach §573 Abs 1 BGB. Zum 30. November ist die Wohnung gekündigt.
Auf der nächsten Seite steht allerdings folgender Satz: "Wir möchten Sie bitten, die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, folglich dem 30. Novemer 2017, zu räumen und an unsere Mitglieder heraus zu geben."
Wir haben das so verstanden, dass wir vor dem 30. November ausziehen können und er seine Wohnung so schnell wie möglich wieder haben möchte. Jetzt haben wir zum 01. September eine Wohnung gefunden und ziehen am Donnerstag um. Er verweigert uns aber jetzt das Ablesen der Zählerstände, die bei ihm im Haus hängen.
Hätten wir noch eine separate Kündigung schreiben müssen? Er hat uns ja gekündigt. Un da steht ja auch "spätestens bis zum"
Weiß da einer Rat?
Danke.
LG
Audrician