Ich würde mit dem Widerspruch aber noch bis 01. Januar warten.
Beiträge von der-Mieter
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Du kannst ihm die Kündigung in die Hand drücken oder einwerfen. Du solltest dir aber auf einer Kopie des Schreibens die Zustellung quittieren lassen (entweder vom Vermieter selbst, oder bei Einwurf von einem Zeugen).
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Hach ist das erfrischend so früh am morgen schon so nette Beiträge/Antworten zu lesen.
@TE
Messe deine qm nach, dann weißt du, ob du wirklich so viele hast, wie vertraglich vereinbart.
Und was genau ist denn zum Badezimmer vereinbart? Hast du das Badezimmer zur Mitbenutzung gemietet, oder gehört es vertraglich zur Mietsache?
Ich weiß noch nicht so recht, wie ich mir das vorstellen kann, denn die anderen haben natürlich recht. Man unterschreibt nichts, was nicht plausibel oder akzeptabel ist.
Anderseits muss der Vermieter dir auch das zur Verfügung stellen, was vertraglich vereinbart wurde. -
Wobei man aber dazu sahen sollte, dass ja bereits ein Makler mit der Weitervermietung beauftragt wurde.
Somit bleibt die Hoffnung, dass recht schnell ein neuer Mieter gefunden wird. Mit Beginn des neuen Mietverhältnissen, würde das alte Enden - allerdings würde ich dann trotzdem auf Nummer Sicher gehen und einen Aufhebungsvertrag machen. Wenn ohnehin nahtlos an einen neuen Mieter vermietet werden kann, wird der Vermieter da wohl (auch in seinem eigenen Interesse) zustimmen, damit alles rechtlich seine Richtigkeit hat.Wenn allerdings (noch) kein neuer Mieter gefunden wird, wird der Vermieter sicher auf das Weiterbestehen dieses ungekündigten Mietverhältnisses bestehen.
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Naja, Kündigung verhindern ist kein Problem. Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen hat man erstmal ein Vorkaufrecht. Bleibt man Mieter hat man 3 Jahre Kündigungsschutz.
So gesehen ist die Umwandlung doch erstmal was gutes
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"Kundige kennen oft Auslegungen und eventuelle juristische Feinheiten."
Ja, diese Kundigen nennen sich Anwalt, Notar etc.
Diese werden aber, selbst wenn hier welche anwesend wären, keine kostenlose Rechtsberatung durchführen - weil das nun mal einfach nicht erlaubt ist. -
Um diese Jahreszeit kommt das Thema öfters auf. Sobald es draussen kalt wird, kondensiert das Wasser der Raumluft an Alu- und Einglas-Fenstern.
Das sollte eigentlich jedem bekannt sein und wenn man eine Wohnung mit solchen Fenstern anmietet, wird man auch damit leben müssen.
Auch wenn du das sicher nicht hören möchtest, aber ein Recht auf neue Fenster oder Mietminderung sehe ich hier nicht. -
EDIT: Antwort gelöscht
Sorry, hatte mal wieder nicht auf Seite 2 beglättert -
Ich würde annehmen, dass eine Klausel, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses - unabhängig vom Zustand der Wohnung und der vergangenen Zeit seit der letzten Renovierung, zur erneuten Renovierung verpflichet, diesen unangemessen benachteiligt und daher evtl. unwirklsam sein könnte.
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Wenn es früher Leerstand gab und aktuell nicht, ist es doch logisch, dass die Nachzahlung höher wurde.
Denn wenn einzelne Positionen, wie hier scheinbar Wasser/Abwasser, auf Personen umgelegt werden, dann muss der Vermieter diese für den Leerstand auf fiktive Personen mit umlegen. Natürlich haben diese fiktiven Personen aber nichts verbraucht. Somit wird der echte Verbrauch von z.B. 8 Personen aber auf 10 verteilt. Sind die Wohnungen alle vermietet wird wieder der Verbrauch von 10 Personen (der ja höher ist, als von nur 8 echten Personen) auf 10 Personen umgelegt.
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Die Miete müssten die Mieter ganz normal weiter zahlen.
Sollte die Zahlung zurück kommen weil das Konto aufgelöst wurde, müsste der Mieter versuchen mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, um in Erfahrung zu bringen, wohin die Miete gezahlt werden soll. Ist der Vermieter nicht zu erreichen oder unauffindbar und der Mieter kann (nachweislich) nicht herausfinden, wohin er die Miete zahlen soll, so kann er sie beim Amtsgericht hjinterlegen lassen. Wenn man dabei noch auf das Recht der Zurücknahme verzichtet, hat der Mieter schuldbefreiend bezahlt und somit seine vertragliche Verpflichtung erfüllt.komplizierter wird es, wenn der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten, z.B. zur Instalthaltung nicht einhält oder die Nebenkosten nicht an die Versorger weiterleitet.
Aber auch in dem Fall kann sich der Mieter notfalls selbst helfen. Stichwort Selbstvornahme -
Wie ist denn bisher immer der Abrechnungszeitraum gewesen?
Wir spekulieren ja bisher nur darauf, das dieser identisch ist mit dem Kalenderjahr.
Die Abrechnung von 2011 müssten dann jedenfalls noch diesen Monat bei Ihnen eintreffen, andernfalls der Vermieter keine Nachforderung mehr stellen könnte und zumindest dafür auch keine Kaution zurück halten dürfte.Die Abrechnung für 2012 muss aber erst bis zum 31.12.2013 bei Ihnen sein, selbst, wenn ihr persönlicher Nutzungszeitraum nur der Januar war.
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Also eins versteh ich noch nicht ganz. Wenn Sie doch Leistungen beziehen, dann wurden die KdU doch in den Bedarf mit eingerechnet.
Nun gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder die KdU sind angemessen, dann bezahlt sie das Amt, oder sie sind nicht angemessen und werden nur eine Übergangszeit voll bezahlt. In letztem Fall würde man aber, bevor die Leistungen auf die Angemessenheit reduziert werden, aufgefordert werden, die Wohnkosten zu senken.
Und mit dieser Aufforderung kann man einmalige Hilfen zur Wohnungsbeschaffung und für den Umzug beantragen.Vorausgesetzt man stellt den Antrag frühzeitig (was man sicher durch Schriftverkehr oder Quittierung von eingereichten Unterlagen belegen könnte) kann einem kein Nachteil darauf entstehen wenn das Amt dann monatelang braucht um den Antrag zu bearbeiten. Denn dann müssten die auch so lange die unangemessenen Wohnkosten übernehmen.
(P.S. Strom und Internet ist übrigens im Regelsatz enthalten und muss auch von allen anderen Hilfeempfängern selbst bezahlt werden)
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Richtig. Auf eure Nachbarn müsst ihr nicht schauen. das hat mit euch garnichts zu tun.
Aber wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, dann wisst ihr noch garnicht, ob 1. der Vermieter tatsächlich eine neue heizungsanlage installieren lässt, 2. ob er diese überhaupt zur Mieterhöhung duirch Modernisierung nutzt, und 3. um welche Beträge es sich handelt.Bisher ist also alles noch reine Spekulation.
Aber wenn es eine Mietanpassung geben wird, dann wird es wohl eher nicht einfach an das angepasst, was eure Nachbarn zahlen, sondern es wird für euch individuell errechnet werden. -
Die von Ihnen korrekt errechnete Mieterhöhung wegen Modernisierung wird auf die Kaltmiete aufgeschlagen.
Der Verbrauch der neuen Heizung müssten dann natürlich extra bezahlt werden - üblicherweise bei Etagenheizungen direkt an den Gaslieferanten. -
Ich denke man kann auch 3 Namen (je nach dem wie lang die sind) auf ein Schild bekommen, wenn man will.
Letztendlich geht es ja auch darum, dass man auch Post bekommen kann, die man nicht erwartet oder den Leuten vorher ein c/o mitteilen kann, z.B. Post vom Gericht, Ämtern etc.In manchen Gemeinden ist es sogar andersrum, nämlich, dass man laut Satzung eine Kennzeichnungspflicht hat und der Name an Klingel und Briefkasten stehen muss.
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Aha, eine WG. Seid ihr alle 3 Hauptmieter oder über Untermietverhältnisse?
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Ich würde das eher so deuten, dass eben keine fremde Namen (z.B. von Besuchern) an der Klingel stehen dürften.
Denn dass man als Mieter seinen Namen an Klingel und Briefkasten hat, sollte eigentlich logisch sein.
Wenn der Vermieter einheitliche Beschriftung wünscht, kann er die Klingeln ja selbst mit den Namen seiner Mieter versehen. -
"Geld für eine Mitgliedschaft in einem Mieterschutzbund habe ich nicht"
Der Mieterbund könnte Ihnen auch nicht bei Problemen mit dem Sozialamt helfen.
Aber ich kann Sie trösten. Selbst in den Fällen, wo Bezieher von Leistungen zum Umzug aufgefordert werden, und deshalb das Amt die Kosten übernimmt, handelt es sich dabei auch nur um den günstigste Mietwagen für einen Tag.
Statt also immer weiter in einer Wohnung zu bleiben, deren Miete man eigentlich nicht mehr aufbringen kann, sollte man evtl. einmal den Umzug selbst bezahlen. Auf Dauer wäre das sicher immernoch günstiger für Sie. -
1.3/4 mal haben wir angefragt,wann ein Wohnungsprotokoll am Anfang gemacht wird,doch nichts passierte.
(Wir haben alle Schäden(Risse in den Fliesen etc fotografiert).
-> Prima. Damit könnt ihr also dokumentieren, dass die Mängel schon beim Einzug bestanden und deshalb so mitgemietet wurden. Euer Vermieter muss sie damit nicht beseitigen - ihr allerdings auch nicht. Ist doch schonmal gut.2.Alter Schuppen und Sperrmüll sollte gleich im Frühjahr von den Vermietern aus unserem Garten abgeholt werden...
(Wir haben sie 3 oder 4 mal drauf hingewiesen)nichts passierte.
-> "Sollte" als leere Versprechung oder vertragliche Vereinbarung? "hingewiesen" als mündliche Belästigung oder nachweisbare, schriftliche Aufforderung?3. Vor dem Haus steht ein alter Pferdeanhänger,der auch im Frühjahr weg sollte.
(gleiche Antwort wie für Nr. 2)4. Durch die Nachbardachterasse wird bei Regen die Feuchtigkeit durch die Wand gezogen und läuft unten durch den kleinen Hausflur.
-> Ich gehe mal davon aus, dass ihr den Schaden nachweisbar, schriftlich gemeldet habt.5.Seit Pfingsten warten wir darauf das unsere Balkontür repariert wird und haben bestimmt 10 mal nachgehakt..heute lagen neue Metallschienen in unserem Postkasten doch diese passen nicht da die ganze Balkontür verzogen ist.Es szieht rein und wir haben die Tür von innen mit Klebeband abgeklebt damit es nicht so reinzieht.
-> Auch den Mangel habt ihr sicher direkt gemeldet als er aufgetreten ist und unter Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen, könnt ihr Selbsthilfe ankündigen. Sollte die Türe aber schon so schief angemietet worden sein, ist es fraglich, ob der Vermieter das überhaupt machen muss.6. Es wird sich nicht um das Grundstück ums Haus gekümmert.Kaputte Grundstücksmauer,halber Meter hoher Rasen usw
-> Zustand des Hauses, der Mauer etc. war sicher schon bei Einzug so. Zum Rasen kommt es darauf an, was mietvertraglich zur Gartenpflege vereinbart wurde.7. Durch unsere Wohnung wurde quer über den Balkon bis runter zur Verteilerdose ein Internetkabel gelegt,weil die originalleitung gesperrt ist,weil der Vormieter seine Rechungen nicht gezahlt hat.
-> Und was habt ihr mit dem Vertrag vom Vormieter zu tun? Selbst wenn dem damals die Leitung gesperrt wurde, könnt ihr trotzdem einen Vertrag auf euch abschließen. Wenn das "neue" Kabel irgendo illegal angezapft wurde, solltet ihr die Finger davon lassen.8. Unter uns ist eine 180 qm große Wohnung,diese wird nicht beheizt und die Kälte steigt zu uns nach oben.Und wir haben keine Fussbodenheizung und nur Fliesen
-> ?Wie war die Frage doch gleich?9. In der Wohnungstür fehlt unten ein Stück,die Zarge ist verkehrt rum und das Türschloss klemmt und wackelt
-> wie ist das denn passiert?10. Die Einbauküche hat kaum noch Griffe,
da viele rausgebrochen sind.
-> Wenn du zu schwungvoll warst, wirst du die Griffe wohl ersetzen müssen. Wenn sie bei normaler Benutzung alle abgefallen sind, müsste der Vermieter sie ersetzen (und könnte das Geld von dir zurück holen, falls ihr eine Kleinreparaturenklausel im Vertrag habt). Waren die Griffe aber schon bei Einzug ab, dann habt ihr einfach keine mitgemietet. Es gibt aber auch Küchentüren, da sind von Natur aus keine Griffe dran... können wir die Miete kürzen!?
-> Im großen und ganzen würde ich das verneinen.
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