Naja, da die Verpflichtung zur Mietzahlung sich unmittelbar reduziert, wie der Wohnwert durch einen Mangel reduziert ist, muss man nicht erst eine Frist setzen.
Man kann also in einem Schreiben den Mangel melden und gleichzeitig mitteilen, dass man deswegem die Miete mindert.
Allerdings sind 60% für die genannten Mängel meiner Meinung nach etwas zu hoch angesetzt. Mehr als 10% hätte ich mich nicht getraut.
Und natürlich mindert man auch nur für die Tage, an denen der Mangel auch tatsächlich besteht/bestand. Wenn man also direkt am Monatsanfang die Minderung abzieht, setzt man ja voraus, dass der Mangel noch die nächsten 30 Tage besteht.
Also besser Mangel melden, zur Beseitigung auffordern und Minderung ankündigen und dann die Minderung von Januar mit der Februarmiete aufrechnen.