Super. Ich danke dir für deine Antwort.
Ich hab mir das alles total verfahren vorgestellt. Aber wenn das alles so OK ist, dann bin ich beruhigt. Und die Rechnerei trau ich meinem Vermieter durchaus zu. ![]()
Beiträge von der-Mieter
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In unserem Mietvertrag steht "Abrechnung nach Wohnfläche". Aber da dem Vermieter die Wohnfläche nicht bekannt ist und wir nicht wussten, wie genau unsere eigene Nachmessung war, haben wir uns darauf geeinigt, dass wir nach Köpfen abrechnen.
Also wir haben den Öllieferanten direkt zusammen bezahlt, weil dem Vermieter das auch sonst zu teuer geworden wäre.Wenn jetzt jemand neues käme, müsste ja erstmal berechnet werden, wie viel Öl noch da ist. Und ich frag mich halt nur, weil man kann ja nicht mit einem Mieter nach Köpfen und mit dem anderen nach Wohnfläche abrechnen, oder?
EDIT: Oder um es nochmal anders auszudrücken. Der neue Mieter (klar geht mich das eigentlich nichts an) wird den gleichen Formular-Vertrag bekommen, wie ich. Aber wenn der mit der geänderten Abrechnung nicht einverstanden ist, was passiert dann?
Wahrscheinlich mach ich mir einfach zu viele Sorgen und das ist das Problem vom Vermieter. -
Warum nicht? Ich habe schon bei so vielen Fragen als Antwort gelesen, dass man doch bitte erstmal die Suchfunktion nutzen soll.
Von daher kann es doch sein, dass diese Frage - wenn auch schon vor einiger Zeit gestellt - auch noch später von Interessierten aufgerufen wird.
Ausserdem steht nirgends, dass man ab einem bestimmten Thread-Alter nicht mehr antworten darf. Wenn es so wäre, müsste die Administration alte Beiträge schließen.
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Ich würde mir deinem Schlüssel einfach ausprobieren. Dein Schlüssel kann ja schließlich nur an einem der Briefkästen passen. Dann sofort ein orderntliches Schild dran - Fertig.
Zugegeben, bei 90 Kästen dauert das schon was, aber trotzdem bestimmt schneller, als darauf zu warten, das die dir mitteilen, welcher es ist. -
Alles klar. Danke für die Auskunft.
Eine Frage würde ich gerne noch hinterherschieben. Was ist, wenn der neue Mieter auf eine Abrechnung nach Verbrauch besteht? Oder möchte, dass es andernfalls nach qm abgerechnet wird, wie es ja auch eigentlich im Mitvertrag steht. (Ich denke, dass der neue Mieter den gleichen Vordruck wie ich bekommen würde) -
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, wo die andere Partei einer der beiden Vermieter ist.
Darum gilt die Heizkostenverordnung ja nicht und wir haben die Heizkosten immer auf die Personen aufgeteilt.
(also ein Teil der Vermieter, 2 Teile wir, da wir zu zweit sind).Nun will der 2te Vermieter auch wegziehen und dann soll die andere Wohnung vermietet werden.
Müssen dann Messgeräte nachgerüstet werden, oder kann die getroffene Vereinbarung (Heizkosten pro Kopf) bestehen bleiben? -
darf man dsa denn überhaupt? In Gewerbe in einer Privat-Miet-Wohnung anmelden und führen? Ist das nicht sogar im schlimmsten Fall ein Kündigungsgrund?
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Hallo,
die Frage klingt jetzt erstmal komisch, aber ich hoffe, dass mir trotzdem geholfen werden kann.Folgende Situation: In meiner Wohnung besteht ein Mangel schon seit Einzug. Als der Mietvertrag gemacht wurde, war die Wohnung noch nicht fertig, sodass man natürlich nicht sehen konnte, ob später ein Mangel vorliegt.
Bei Übergabe der Wohnung ist dieser Mangel dann entdeckt worden und im Übergabeprotokoll festgehalten worden. Der Vermieter wollte den Mangel dann bis Oktober des betreffenden Jahres beheben lassen (steht so im Protokoll).Somit lag ab November im Grunde ein berechtigter Minderunsgrund vor. Es wurde eine Minderung der Miete schriftlich unter Fristsetzung angekündigt. Die Höhe der Minderung wurde bewusst sehr gering gehalten.
Jedoch wurde dann der Dauerauftrag nicht geändert und die Miete wurde voll weiter bezahlt.Letztendlich konnte der Mangel nur durch Selbsthilfe (wieder schriftlich mit Frist angekündigt) behoben werden.
Nun meine Frage: Kann man bei Beenddigung des Mietverhältnis, quasi im Zuge der Endabrechnung, wenn Kaution, letzte Betriebskosten etc. abgerechnet werden, dann noch die Mietminderung und Aufwendungen für die Selbsthilfe gegen rechnen oder ist der Zug dann abgefahren?
Ich danke schonmal fürs Lesen und Beantworten

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Wenn man das Geld zum 15. bekommt, kann man dann doch direkt die nächste Miete bezahlen.
Ist ja nicht verboten, wenn man immer 2 Wochen zu früh zahlt - nur eben nicht immer 2 Wochen zu spät machen
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