Die Abgrenzung zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern ist im Einzelfall oft schwierig. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Überwiegend wird darauf abgestellt, ob das richtige Abrechnungsergebnis anhand der Abrechnung ermittelt werden kann, ohne dass die Struktur der Abrechnung geändert werden muss. Dann ist die Abrechnung formell in Ordnung, wenn auch inhaltlich falsch."
Wenn Du z.B. die Abrechnung selbst in Bezug auf die falschen Vorauszahlungsbeträge korrigieren kannst wäre die Abrechnung insofern
korrekt.
Ja, korrigieren könnte ich, trotzdem wäre es natürlich schön eine korrekte Abrechnung zu haben. Da in der Abrechnung der Posten "Reparaturen/Fremdleistungen" aufgeführt ist und dieser nirgends erläutert wird, gehe ich davon aus, dass es in der Abrechnung zu inhaltlichen Fehlern gekommen ist. Da die Abrechnung neben der falsch angegebenen Vorauszahlung auch Schreibfehler beinhaltet, gehe ich davon aus, in der Einsicht noch einige Punkte zu finden. Es sollte dazu gesagt werden, dass es die erste Nebenkostenabrechnung mit dem neuen Vermieter ist.