Hallo Berny,
Danke für Deine Mithilfe.
Ich habe den Sachverhalt noch einmal neu/präziser formuliert. Das führt evtl. zu einer neuen Beurteilúng. Hier die neue Formuleirung:
Sachverhalt:
Der Mietaufhebungsvertrag wurde auf den 1.12.2010 festgelegt und anstelle der drei Monatsmieten wurden 1,5 Monatsmieten ( für Dezember 2010 und ½ Miete für Jan. 2011 ) festgelegt.
Die Miete für den Dezember sollte mit der gezahlten Mietkaution in Höhe von 675,- EUR und der anlagebedingt entstandenen Zinsen verrechnet werden, die halbe Monatsmiete für Januar sollte per Banküberweisung erfolgen.
Die Verrechnung mit der Kaution in Höhe von 675,- EUR wurde von der Bedingung abhängig gemacht, dass im Monat Dezember keine anderweitige Vermietung erfolgt.
Verlauf:
Nach erfolgter Übergabe der Wohnung am 10./12.12.2010 wurde die Wohnung durch meinen Sohn renoviert und instand gesetzt.
Der Abschluss des Mietvertrages mit meinem Sohn erfolgte mit Wirkung vom 01.01.2011 und die erste Mietzahlung in Höhe von 795,-EUR nachweislich der vorhandenen Bankbelege am 07.01.2011. Die Forderung der halben Miete für den Jan. 2011 entfiel.
Jetzt fordert der Rechtsanwalt der Gegenseite aufgrund des zum Monatsende Dezember erfolgten Einzuges in die Wohnung die Rückzahlung der Kaution – Miete für Dez. 2010 -. Meines Erachtens ist diese Forderung nicht berechtigt, da im Dezember keine Vermietung erfolgte.
MfG
Bernd