Hallo, ich habe wirklich keine Ahnung von Jura bzw Ahnung von Mietrecht. Und danke an Köbes 
“Der Vermieter ist sowohl für große als auch für kleine Reparaturen zuständig. Für Kleinreparaturen hat er aber die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, wonach der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss.“ Und das hat er auch gemacht, eine Kleinreparaturklausel habe ich im Mietvertrag. “100€“.
Also darf er die Kosten auf mich umwälzen. Richtig? ( Hätte ich in meinem ersten Post schon erwähnen sollen)
Während der Besichtigung habe ich mehrmals gesagt das da nichts kaputt ist. Und habe auch expliziet darauf hingewiesen das ich über evtl. anfallende Kosten informiert werden möchte. Steinreich bin ich nämlich nicht.:)
In einer Mail behauptet die Hausverwaltung das der Schwimmer defekt ist und da Wasser tropfte. Dieser musste umgehend ausgetauscht werden. Vermieter und Hausverwalter haben sich gegenseitig als Zeugen. Dummerweise war ich allein während der Besichtigung. Was ist aber mit einem Besichtigungsprotokoll? Kann ich das von der Hausverwaltung verlangen?
Gruß