Muß noch dazu sagen.
Ablesen und .Nebenkostenabrechnung macht Techem
Habe 2015/2014 Wiederspruch eingelegt .Da der Vermieter bei mir (zwar viel später ,aber er hat )in diesen Jahren persöhnlich abgelesen hat .Er hatte alsö die orginalen Zählerstände . Seiner Meinung nach waren aber nur die gescxhätzten von Techem für die Abrechnung relevant .Die von ihm abgelesenenfür 2014 wurden nicht mal als Anfangsbestand für 2015 übernommen .