Beiträge von mootje

    Muß noch dazu sagen.

    Ablesen und .Nebenkostenabrechnung macht Techem

    Habe 2015/2014 Wiederspruch eingelegt .Da der Vermieter bei mir (zwar viel später ,aber er hat )in diesen Jahren persöhnlich abgelesen hat .Er hatte alsö die orginalen Zählerstände . Seiner Meinung nach waren aber nur die gescxhätzten von Techem für die Abrechnung relevant .Die von ihm abgelesenenfür 2014 wurden nicht mal als Anfangsbestand für 2015 übernommen .

    Bin 2016 aus derWohnung ausgezogen .Es wurden die Zählerstände Wasser wie Heizung vom Vermieter abgelesen .

    2014 /2015 /2013 wurde nur geschäzt .Da ich außerhalb arbeite und nur selten in der Wohnung war .

    Meine Frage wie lange zurückwirkend müssen die Schätzwerte der Nebenkosten mit den jetzt origenalen Ablesewerten
    verrechnet werden .

    Da die Schätzwerte deutlich höher als die wirklichen Verbrauchswerte sind .Für wievele Jahre habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung ?

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