Im Mietvertrag steht, dass ich die Kosten für Kleinreparaturen bis 60€ im Einzelfall und 200€ auf das Gesamtjahr gerechnet selbst bezahlen muss. Bzgl. Schönheitsreparaturen steht, dass der VM bei übermäßiger Abnutzung Errsatz in Geld verlangen darf. Im konkreten Fall geht es um eine Holztür die im Bad direkt neben ein eroffenen Dusche angebracht ist und durch auftropfendes Wasser morsch geworden ist, sowie um einen kleinen Kratzer in einem alten Glasfenster.
Ich bin der Meinung, dass der Türschaden bauartbedingt ist, auch wenn im Übergabeprotokoll von meinem Einzug kein Schaden vermerkt ist. Würdest du die Schäden reparieren lassen? Meine Frau meint wir sollten höchstens anteilig einen Geldbetrag bezahlen.