Beiträge von mittags

    du schreibst, dass du ein Urteil zu gunsten des Mieters, zwecks Verjährung oder Gewohnheitsrecht nicht kennst.
    Lies bitte unten stehendes Zitat von der Internetseite" Relaw.de " und sag mir ob ich mir Hoffnung machen kann, bitte


    Das Recht des Vermieters auf Umlage einer bestimmten Betriebskostenposition (hier: Grundsteuer) ist erst dann verwirkt, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg nicht wahrgenommen wurde und der Mieter darüber hinaus darauf vertrauen durfte, dass der Anspruch auch künftig nicht mehr geltend gemacht werde und er sich hierauf bereits eingerichtet hat (LG Waldshut/Tiengen 1 S 60/00 WM 2001, 245).


    vlg mittags

    ich bedanke mich für die geschriebenen Antworten. Bin schon viel schlauer geworden aber ich muß nochmal nachhaken.

    Individualvereinbarung heißt also, was wir mit unserem alten Vermieter vereinbart haben?

    Also könnte es sein, dass ich nur die Grundsteuer zahlen muß, obwohl wir das noch nie brauchten?
    Ich frage mich aber, gibt es nicht soetwas wie ein Gewohnheitsrecht? Wir wohnen nun fast 9 Jahre hier und haben die Grundsteuer,die Gebäudeversicherung und die Haftpflicht niemals bezahlt.

    Ich werde natürlich der Erhöhung widersprechen. Hat jemand vielleicht einen gut begründeten Wortlaut dafür? Wäre sehr hilfreich.

    Ich muß sowieso Einspruch erheben, da sie die Kaltmiete auch erhöhen will, aber dies auf einem formlosen Blatt Papier und ohne Begründung tut.

    vlg mittags

    es ist etwas schwierig für mich das eindeutig zu erklären.
    Der Mietvertrag ist ein vorgedrucktes Dokument.
    Unter: § 2 MIETE steht: Neben der Miete werden folgende Betriebskosten umgelegt und als Abschlag erhoben: und darin sind unter anderem die Grundsteuer aufgeführt aber ohne Geldbetrag. Sach-und Haftpflicht sind nicht aufgeführt.
    Auf der letzten Seite sind alle Betriebskosten nach §27 Abs. 1 aufgezählt, die umlegbar sind(das ist doch nur eine maschinelle Auflistung). Ich weis nicht wie ich das erklären soll, also nicht vom Vermieter geschrieben.
    Ob er es vergessen hat,wer ich nicht mehr raus bekommen. Die Mieter, welche schon von anfang an da wohnen haben auch nie diese Posten bezahlt.
    Was zählt nun, das handschriftlich eingetragene oder das maschinel aufgeführte?

    Nein, kann er nicht.

    habe ein ähnliches Problem.
    Vermieter gestorben, Tochter hat das Haus geerbt. Will nun mit einem formlosen Schreiben Erhöhung der Kaltmiete und der Nebenkosten.
    Bei Kaltmiete kommen wir wohl nich herum, da die letzte Erhöhung ca 9 Jahre zurück liegt.
    Aber das schlimmere is, sie führt nun in den Nebenkosten neu auf: Haftpflicht,Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Seit bestehen des Hauses wurden diese Posten niemals in der jährlichen Abrechnung erhoben.
    In unserem Mietvertrag is bei dem Posten Grundsteuer kein Betrag eingegeben. Die anderen Posten sind garnicht aufgeführt, lediglich in der vorgedruckten Auflistung, was alles unter Nebenkosten zu verstehen ist.
    Habe nirgendwo einen Geldbetrag stehen, nur den Satz: Nebenkosten werden 100,- erhoben.
    Meine Frage: müssen wir die 3 neu aufgeführten Posten zahlen oder nicht.

    sehe gerade, dass unser Mietvertrag vom Vermieter garnicht unterschrieben ist. Oh Oh, nun is er tot. Is alles null und Nichtig? Vielleicht haben wir die Dinger auch vertauscht und er hat Meinen, denn seinen braucht es ja nicht zu unterschreiben.(Bin jetzt etwas verwirrt,was nun wird)
    Danke

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