Beiträge von Neuling2017

    Und jetzt, da der Steuerzahler dafür blechen muss (und für die Mietschulden auch, da diese wohl übernommen werden), fällt dir ein, daß du doch ganz gern Miete zahlen würdest?


    Nein, dass ich gern Miete zahlen würde fiel mir vor 10 Jahren ein, als ich hier eingezogen bin. Und 8 Jahre lang hat das auch problemlos funktioniert. Dann kamen zwei Jahre Trauma-Bearbeitung, die u.a. zu einer Vernachlässigung externer Probleme mit sich brachten. Dass das in dieser Rechtssache vermutlich keine Relevanz hat, ist mir auch klar. Auch dass ich seit einem halben Jahr 30 Wochenstunden in einer sozialen Einrichtung ehrenamtlich arbeite hat keine Relevanz. Ich erwähne es nur, um daran zu erinnern, dass nicht jeder Mensch das gierige egoistische Arschloch ist, das du hier vermutest. Der wesentliche Grund, warum ich ALG2 in Anspruch nehme, ist weil ich der Gesellschaft nicht dienen kann, wenn ich in der Gasse vor mich hinsieche.

    Das hier ist ein Mietrecht-Hilfe-Forum. Ich kam hierher, weil ich keine Ahnung von Mietrecht habe (wie auch, wird ja nicht in der Schule gelehrt) und wegen des Schreibens plötzlich gezwungen war, mich irgendwie in dem Thema zurechtzufinden.

    Selbst wenn Du keine Bankverbindung gehabt hättest, wäre es doch möglich gewesen, die Miete zurückzulegen.


    Das geht nur mit einem Einkommen, und das habe ich erst seit Januar. Nach Beendigung meines letzten Arbeitsverhältnisses Ende 2014 habe ich mich zwei Jahre lang intensiv mit der Bearbeitung zweier Traumata befasst. In diesem Zeitraum weigerte ich mich, anderen Menschen auf der Tasche zu liegen, habe also von Ersparnissen gelebt, ohne irgendwelche Leistungen zu beantragen.

    Seit etwa einem Jahr studiere ich, wie Gesellschaft funktioniert, und habe inzwischen akzeptiert, dass jeder von uns von allen anderen abhängig ist, weil nichts von den Waren oder Dienstleistungen, die wir tagtäglich nutzen, von uns selber erarbeitet wurde. Seit Januar gebe ich was ich kann (in sozialen Einrichtungen meiner Wahl), und nehme was zu Überlebenszwecken nötig ist. Und zum Geben gehört selbstverständlich auch das Tilgen meiner Schulden.

    Und ich sehe es genauso wie du. Ich hatte Glück, dass ich hier wohnen konnte, bis die Trauma-Bearbeitung den jetzigen sehr stabilen Stand erreicht hat.

    Schonmal ein Dankeschön an euch für die Ausführungen :) Ich werde demnächst zu Bildungszwecken zukünftiger Leser schreiben, wie die Sache verläuft.

    Ja wie gesagt, beide Seiten haben fahrlässig gehandelt und sich zahlungstechnisch einfach um nichts gekümmert, bis ich dann Anfang des Jahres nicht mehr so weitermachen wollte und auf den Vermieter zugegangen bin. Kein böses Blut (jedenfalls bis Januar), einfach nur beiderseits alles verschlampt.
    Ich war offenbar eine Karteileiche. Wie der Vermieter darauf kam, dass ich seit zwei Jahren gar nicht mehr hier wohne, obwohl es weder Kündigung noch Übergabe gab, und trotz persönlichen Kontakts in dieser Zeit, ist mir auch unerklärlich. Aber das ist rechtlich vermutlich nicht relevant.

    Hallo liebe Mitmenschen. Ich bin heute den ganzen Tag etwas panisch herumgelaufen und hoffe, dass ihr mir vielleicht einen Rat geben könnt, wie ich mich fair und gerecht verhalten kann. Folgendes ist passiert:

    • ich bin mit 22 Monatsmieten im Rückstand; davon 15 weil beide Parteien sich um nichts gekümmert haben
    • Im Januar habe ich den Vermieter aufgesucht, über die offenen Beiträge informiert, und anschließend in den darauf folgenden Wochen besprochen wie wir das Problem lösen wollen (Klärung der Zahlungsmodalitäten liefen per Mail und blieben unbeantwortet, Detailfragen zur Wohnung wurden aber beantwortet, beides stand in derselben Mail)
    • Seit Januar beziehe ich ALG 2, wobei ich knapp ein halbes Jahr mit dem Papierkram gekämpft habe. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen, rückwirkend seit Januar 2017. Mir fiel jedoch im Bescheid nicht auf, dass der Mietanteil noch gar nicht bewilligt wurde (ich bekam keine Absage, sondern nur keine explizite Zusage)
    • Gestern (Montag abend) las ich dann den Brief des Anwalts des Vermieters, in dem eine fristlose Kündigung zu Freitag dieser Woche ausgesprochen wurde, unter Berufung auf §543 Abs 1 BGB in Verbindung mit Abs 2 Satz 3 a) und b) BGB, mit der Begründung, dass keinerlei Zahlung eingegangen sei
    • Heute bin ich dann sofort zum jobcenter und habe dort erfahren, dass tatsächlich keine Miete überwiesen wurde. Dies wird nun umgehend nachgeholt, was ich auch schriftlich zugesichert bekam.
    • Mit diesem Schriftstück wollte ich dann zum Vermieter, um sowohl die ausgebliebenen Zahlungen der letzten Monate zu erklären, als auch die Tilgung des anderen Teils der Schulden von 2016 zu starten, wie ich zuvor in der Mail beschrieben hatte (ich kann die Gesamtsumme nicht auf einen Schlag sofort zahlen)
    • Vermieter will nicht mehr mit mir reden und verweist mich auf den Anwalt
    • Anwalt verweist mich auf das Schreiben und teilt mir mit, dass er nicht für meine Rechtsberatung zuständig sei
    • aufgrund der fristlosen Kündigung hat das jobcenter weitere Mietzahlungen vorläufig eingestellt

    Die Frage ist nun, wie ich mich sinnvoll verhalte. Ich möchte dabei betonen, dass ich ausdrücklich zahlwillig bin und eine Konfliktlösung im Sinne beider Parteien wünsche. Ich bin hier seit 10 Jahren Mieter, und es gab nie Schwierigkeiten zwischen mir und dem Vermieter - ich habe ihm über die Jahre sogar einige Male mit Kleinigkeiten aus der Patsche geholfen.

    Über die fristlose Kündigung hinaus wurde zusätzlich noch fristgerecht gekündigt, was ich allerdings nicht als Streitpunkt sehe. Mir geht es im Moment nur um die Abwendung der fristlosen Kündigung zum freitag. Kann ich da irgendwas machen, oder bin ich einfach trotz meiner Kooperationsbereitschaft aufgeschmissen und muss die Wohnung bis Freitag räumen?

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