Beiträge von mfischkopf

    Hallo Berny
    Ja das ist ja die verzwickte Sache. Der Keller ist in meinen Mietvertrag mit inbegriffen also hat dort auch keiner was zu suchen.
    Auf der einen Seite hat der fremde Mieter Zugang zu seinen Sicherungskasten zu haben und aber wenn er das ohne mein Wissen tut, dringt er widerrechtlich in meinen Keller ein. Deshalb denke ich schon, das die Sicherungskästen separat zugänglich sein müssen und der Vermieter dafür sorgen muss oder? Das wäre auch ohne weiteres möglich. Die Kabel des anderen Mieters müssten nur über einen Kabelschacht durch die Wand in den Vorkellerflur (von hier gehen beide Kellereinheiten separee ab)verlegt werden zu einen Untersicherungskasten z.B

    Guten Tag

    Mein Name ist Michael und ich bin neu im Forum.
    Ich bin Mieter in einem ehemaligen Einfamilienhaus. Das komplette EG samt Gartengrundstück sowie Keller
    gehört zur Meiner Wohnung. Im OG wohnt der zweite Mieter. Er hat einen kleinen separaten Kelleraum, welcher unabhängig von meinen Kelleräumen ist.
    Der Sicherungskasten befindet sich bei mir im Keller. Die Absicherung des OG ist hier auch untergebracht worden und es gibt somit keine gesonderte Absicherung für das OG. In wie weit kann ich den vermieter bitten eine separate Absicherung für das OG zu installieren, die jeder Zeit für den OG Mierer zugänglich ist (ich selber möchte keine Fremden/unerwünschte Menschen in meinen Keller haben und schließe ihn auch immer ab). Das das ungünstig ist für den OG Mieter ist mir klar und auch nachvollziehbar aber der Keller gehört zur meiner Wohnung und da hat keiner was zu suchen, und schon gar nicht wenn ich nichts davon weiß (schon vorgekommen) schließlich sind dort viele Wertgegenstände und persönliche Sachen.
    Ich danke euch vielmals für eure Hilfe
    Gruß
    Michael

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