Hallo Berny
Ja das ist ja die verzwickte Sache. Der Keller ist in meinen Mietvertrag mit inbegriffen also hat dort auch keiner was zu suchen.
Auf der einen Seite hat der fremde Mieter Zugang zu seinen Sicherungskasten zu haben und aber wenn er das ohne mein Wissen tut, dringt er widerrechtlich in meinen Keller ein. Deshalb denke ich schon, das die Sicherungskästen separat zugänglich sein müssen und der Vermieter dafür sorgen muss oder? Das wäre auch ohne weiteres möglich. Die Kabel des anderen Mieters müssten nur über einen Kabelschacht durch die Wand in den Vorkellerflur (von hier gehen beide Kellereinheiten separee ab)verlegt werden zu einen Untersicherungskasten z.B
Beiträge von mfischkopf
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