Beiträge von Bumba

    Danke für die Antwort Akkarin

    Bei den Summen wuerde ich relativ bald zum Anwalt gehen

    Das werde ich wohl dann auch bald tun.
    Dummerweise habe ich gerade einen neuen Job angefangen und bin zur Einarbeitung wohl einige Wochen am anderen Ende von D.
    Kann man solche Sachen auch mit Telefonaten bzw. Mails mit dem Anwalt klären ?

    Hallo Berny,
    vielen lieben Dank für deine Antwort.

    "Sehr altes Haus, vor 30 Jahren zum letzten mal renoviert"
    damit wollte ich zum Ausdruck bringen, dass Küche, Rolläden usw. wohl bereits abgewohnt sind

    - Wichtig ist, wie Ihr die Mietsache seinerzeit (möglichst schriftlich nachweislich) übernommen hattet.
    Es gab ein Übergabeprotokoll beim Einzug, bei den meisten Räumen z.B. Küche ist "unrenoviert" bemerkt.

    "Weiterhin muss doch auch die Möglichkeit zur Selbsbehebung von Mängeln gegeben sein nehme ich an."
    - So sollte es eigentlich sein

    Gibt es hier ein Urteil o.Ä. worauf ich mich berufen kann? Ich meine schon gelesen zu haben dass der VM dem Mieter zuerst eine nachweisbare Forderung zur Mängelbeseitigung zu stellen hat. Falls er dies unterlässt und selbstständig die Reparatur in Auftrag gibt sind die Kosten nicht einforderbar. Liege ich hier richtig?

    LG,
    Bumba

    Guten Tag,

    ich habe von meinem Vermieter gerade eine Endkostenabrechnung erhalten,wo es mir die Schuhe auszog.

    Aber zuerst schildere ich kurz die Situation.

    Ich habe mit einem Bekannten 5 Jahre lang in einer WG gewohnt.
    Wir haben gekündigt und das Mietverhältnis endete am 31.01.2017.

    Sehr altes Haus, vor 30 Jahren zum letzten mal renoviert, nur Waschbeckenunterschrank und Spiegel im Bad waren neu.

    Bei der Schlüsselübergabe wurde ein aufgequollener Waschbeckenunterschrank moniert. Laut Aussage des Vermieters lagen die Gesamtkosten (Unterschrank plus Spiegel) bei 120 Euro.
    Also sagten wir, dann sollen doch die 120 Euro von der Kaution abgezogen werden und fertig.

    Es wurden weiterhin keine mündlichen oder schriftlichen Forderungen zur Mängelbeseitigung an uns gestellt.
    Es gab keine schriftliche Übergabe, aber der Mitbewohner war als Zeuge anwesend.

    So, nun wurde mir die Endabrechnung präsentiert:

    -1000 Euro für Reparatur Rolläden (einige Gurte waren gerissen, waren aber auch sehr alt )
    -Bademöbel für knapp 800 Euro mit Einbau (Ersatz für besagten Unterschrank NP 120 Euro aber mit Spiegel)
    -Angeblich versiffte Küche gereinigt für 120 Euro (wurde von uns gereinigt, alle Schubladen rausgeputzt)
    -Überstrichene Türrahmen usw. saubergemacht: 420 Euro (wurde auch im Vorfeld von uns erledigt)

    So, also sollen im Endeffekt 1300 Kaution einbehalten und 1500 nachgezahlt werden.

    Ich denke es liegt auf der Hand, dass wohl kein (Teil) eines kaputten 120 Euro Schrankes durch ein 600 Euro Teil ersetzt werden darf plus Arbeitszeit.

    Weiterhin muss doch auch die Möglichkeit zur Selbsbehebung von Mängeln gegeben sein nehme ich an.
    Einfach das halbe Haus umbauen und uns die Rechnung präsentieren geht ja wohl so nicht.

    Ich würde mich freuen über Tips zum weiteren Umgang mit dieser Situation, es dürfte nur klar sein dass der VM nicht mit sich reden lässt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    bumba

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!