Hallo zusammen,
Wir haben eine 3er Wohngemeinschaft und einen unbefristeten Mietvertrag.
In nächster Zeit bekommen wir einen neuen Mitbewohner. Wer wäre gesetzlich verplichtet die neue Vergebührung zu bezahlen? Wäre doch unsinnig wenn die bestehenden Mieter immer den neuen Mietvertrag zahlen müssen wenn jemand neues einzieht?
Lg deliser