Ich sehe nichts.
Beiträge von Köbes
-
-
ich würde gerne wissen, ob meinem Nachbarn der Mietvertrag gekündigt werden kann.
So ärgerlich es für dich auch ist, dies ist kein Grund für eine Kündigung des "bösen Buben". -
Was gibt es daran nicht zu verstehen? Du hast deiner Untermieterin die Mitbenutzung dieser anderen Räume zugesagt. Wenn du jetzt mit solchen Spitzfindigkeiten kommst und sagst "können" heißt nicht müssen, dann wird dir vor Gericht beigebracht werden, wie solche Aussagen in Mietverträgen zu interpretieren sind.
Ich befürchte, dass du die Kündigung des Mietverhältnisses nach deinem Rechts(un)verständnis betrieben hast und auch da dein blaues Wunder erleben wirst. -
Für solche Schäden an der Wohnung solltest du zur Durchsetzung deiner Ansprüche unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Für die Errechnung der Mietminderung ist ein Anwalt unerlässlich, denn ein Forum kann nur Ratschläge, aber keine Rechtsberatung geben.
-
Habe übrigends noch herausfefunden, dass die Zentralheizung auch über uns läuft.
Der Strom, den die Heizung verbraucht, kann man recht gut ermitteln. Da soll euch dann der Vermieter bei der Heizkostenabrechnung eine Gutschrift erteilen. -
Hallo Berny,
ich kann dir gedanklich nicht folgen;
Wer kann das schon? -
Richtig erkannt, du hast zum 30.06. gemeinsam mit deinem Mann die Wohnung gekündigt. Jetzt hat der Vermieter ganz allein den "Schwarzen Peter" erwischt. Er muss sich um die Räumung der Wohnung kümmern, du könntes ihm aber im Rahmen deiner Möglichkeiten dabei unterstützen.
Wie hat sich dein Mann bei dir gemeldet, könnte man dadurch eventuell heraus finden, wohin er sich abgesetzt hat?
-
Ein Verkauf des Hauses ist nicht zu verhindern, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob ihr nun einen schriftlichen Mietvertrag habt oder nicht. Ihr habt aber auf jeden Fall einen mündlichen Mietvertrag und habt den kompletten Schutz als Mieter durch die Mietrechtsgesetze.
Wenn der neue Eigentümer des Hauses selbst einziehen möchte, kann er nach erfolgtem Verkauf und Eintrag im Grundbuch eine Wohnung für sich beanspruchen. Hier ist auf jedem Fall Eigenbedarf vorhanden.
-
Es geht ja nicht nur um den Zählerstand, sondern auch um die Sicherungen.
Richtig! Und darum glaube ich nicht, dass die Sicherungen für sämtliche Stromkreise der oberen Wohnung im Keller des TE sind. Welcher Elektriker würde alle Leitungen aus dem Keller bis in die erste Etage ziehen, wenn er es doch einfacher haben könnte, wenn er die Verteilung auf der betreffenden Etage vornehmen könnte. Da sich aber der TE nicht mehr meldet, wird das wohl ungeklärt bleiben. -
Wie deinen Ausführungen zu entnehmen ist, sind die Verbräuche so gewesen. Also habt ihr das auch zu bezahlen. Warum ihr den geschätzten Verbrauch für 2015 nicht beanstandet habt, ist mir ein Rätsel.
Und nein, euer Vermieter kann euch nichts erlassen. Vielleicht ist er aber mit einer geringeren Ratenzahlung zufrieden zu stellen.
-
-
Dem würde ich ebenfalls beipflichten.
Bevor man solche Statements abgibt sollte man bitteschön den TE fragen, ob sich in seinem Keller wirklich alle Sicherungen für die obere Wohnung befinden, oder ob es nur der Zähler mit den Kellersicherungen für die obere Wohnung ist. -
Bei einer Wohnbaugenossenschaft gibt es doch mehr Personal als diese uninteressierte Sachbearbeiterin, denn die wird doch bestimmt nicht den Mietvertrag unterschrieben haben. Wende dich an den Geschäftsführer und verlange von ihm "Butter bei de Fisch". Wenn es für dich möglich ist, trete in dem "Laden" persönlich auf und lass dich nicht abweisen.
P.S. Die Geschäftsanteile hast du bei der Wohnbau bezahlt und nicht bei der Mieterin?
-
aber wenn er das ohne mein Wissen tut, dringt er widerrechtlich in meinen Keller ein.
Das ist doch alles Quatsch! So lange der Mitmieter nicht täglich zu seinem Stromzähler wandern will, ist es doch nicht zuviel verlangt, wenn man ihm die wenigen Male im Jahr, den Keller aufschließt. Du kannst dich natürlich stur stellen und deinem Nick alle Ehre machen, dann darfst du dich aber nicht wundern, dass du beim Ver- und Mitmieter keinerlei Freundlichkeit erwarten darfst.
-
Es kann doch wohl nicht sein, dass ich dann aus der jeztigen Wohnung raus muss und mit meinen Möbel auf der Strasse stehe und obdachlos bin.
Deine Angst kann ich verstehen, aber die dürfte unbegründet sein. Du hast einen Mietvertrag ab dem 01.08., also muss dir die Wohnbau zu diesem Termin eine Wohnung zur Verfügung stellen, egal ob deine Vormieterin ausgezogen ist oder nicht. Der "Schwarze Peter" ist bei der Wohnbau, die wiederum die Mieterin zum Schadensersatz verpflichten kann. D.h., dass dir die Wohnbau ein Hotel o.ä. besorgen und auch deine Möbel unterstellen muss. -
Berny: Bitte nicht mehr auf meine Fragen AW da diese AW nicht wirklich zielführend sind !
Dieser Wunsch von dir wird sich leider nicht erfüllen, denn Berny kann nicht anders, sondern nur solche unsinnigen Antworten geben. Stopp, er kann auch User verwarnen oder sperren, wenn die ihn durchschaut haben. Denn er sitzt am Schalter und kann für ihn unliebsame User ausknipsen. -
Ebenfalls ohne Gruss:
Das scheint das einzige zu sein, das dieser "Berny" noch gebacken kriegt. -
- Bitte zügele Deine Worte.
Schreib nicht solchen Quatsch, dann muss auch niemand dir zu nahe treten. -
- Bitte zügele Deine Worte.
Schreib nicht solchen Quatsch, dann muss auch niemand dir zu nahe treten. -
Nachweislich?
Warum liest du nicht einfach den Eingangsbeitrag, anstatt die immer gleiche Frage zu stellen?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!