Beiträge von Köbes
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Und ob die Kosten für Knappschaft nun Pflicht sind, ist mir erstmal egal.
Das sollte es aber nicht sein, denn bei einer geringfügigen Beschäftigung ist die Anmeldung bei der Knappschaft Pflicht. Und einen wirklichen Grund zur Reklamation besteht erst, wenn der neue Hausmeister seine Arbeiten nicht richtig ausführt.
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Kennst du den Spruch: Mitgefangen - Mitgehangen? Das trifft auch auf eure WG zu, die ja eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist. Und da ist jeder einzelne für die Rechte und Pflichten verantwortlich.
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Die Legionellenprüfung fand im Mai statt, eingezogen sind wir zum ersten September.
Kosten die nur 1x im Jahr anfallen, bezahlst du auch nur anteilmäßig für die Monate, in denen du dort gewohnt hast. Schau dir mal die Betriebskostenabrechnung entsprechend genauer an. Oder schwärze alle persönlichen Daten und lade sie hier bei "Dateianhänge" als PDF hoch.
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Wann gibst du denn bekannt, wie hoch deine monatliche Vorauszahlung ist. Erst wenn dieser Betrag genannt ist, kann man sehen, ob deine Nachzahlungen berechtigt sind.
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Zudem kommt noch eine neue Umlage dazu,die wir bis Dato noch nie hatten.
Knappschaft HM 186,90€ fürs Jahr.(unser Anteil wären 25,94 €) Die noch zu den 116,55€ dazu kommen.
Also 142,49 € Mehrkosten pro Jahr.
Und diese Kosten sind Pflicht und wären es beim vorigen Hausmeister auch gewesen, oder sollen die Arbeiten weiterhin "schwarz" ausgeführt werden. Arbeitest du auch ohne Sozialabgaben?
Das kann der Vermieter doch nicht einfach so?
Ja, das kann er, denn die Mieter haben nun mal kein Mitspracherecht beim Hausmeister. Und Vergleichsangebote sind nur bei öffentlichen Vorhaben vorgesehen, nicht in der Privatwirtschaft.
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Selbst in dem Fall das ich zu wenig im Voraus zahle, wie können die Kosten so hoch sein
Wie hoch ist denn die monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten? Und bedenke, dass du mit der teuersten Zentralheizung , Fernwärme, heizt.
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Wenn nicht der Fehler gemacht wurde mit einem Zeitmietvertrag o.ä. dann mit der gesetzlichen Frist bis zum 04.10 zum 31.12.20 kündigen
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Habe gestern mal per E-Mail nachgefragt wann ich mit der Nebenkostenabrechnung bzw Kautionsrückzahlung rechnen kann.
Diese Abrechnung dürfte erst Ende 2021 fällig sein und für die Kaution kann er sich 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung Zeit lassen.
Er würde bei meinem Arbeitgeber pfänden
Das ist kindisch, dummes Gerede. Für eine Gehaltspfändung benötigt er einen Titel vom Amtsgericht.
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Es gab keine Nachzahlung, sondern ich habe ein Guthaben erhalten.
Dann solltest du deine Betriebskostenvorauszahlung entsprechend mindern und das dem Vermieter entsprechend schriftlich mitteilen.
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dass die weitergereichten Kosten teilweise überdurchscnittlich hoch sind
Das reicht aber nicht aus, um die Zahlung zu verhindern. Besser wäre es du würdest Einsicht in die Rechnungen verlangen und Fotos machen, dann könnte der Mieterverein sehen, ob du tatsächlich zu viel bezahlen musst. Ob 20,- Euro zu viel ist, hängt von der Nachzahlung für 2019 ab. Bei einer Nachzahlung von ca. 240..- Euro wären die 20.- Euro korrekt.
Kann ich die erhöhte Vorauszahlung für nächsten Monat verweigern mit der Begründung, dass kein Grund aufgeführt wurde?
Ein Grund sind die Rechnungen, in die du unbedingt Einsicht nehmen sollst.
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Und wenn die Sache vor Gericht gehen muss, dann gehen die da auch nicht mit und du musst zu einem anderen Anwalt.
Wieso das? Jeder Mieterverein hat reguläre Vertragsanwälte aus der Region, die auch vor Gericht gehen. Nachteil ist, dass dieser Anwalt für alle Mitglieder des Vereins zuständig ist und das bedeutet, dass der Hilfesuchende nur nach vorheriger Terminvergabe seine evtl. auftretenden neue Fragen stellen kann. (Selbst erlebt und das nervt)
Das heißt: Dass für Fotocopien und Broschüren die Mitarbeiter zuständig sind und bei echten Problemen der Termin mit dem Vertragsanwalt vereinbart wird.
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Die Antennen dafür lassen sich meistens sogar innerhalb der Wohnung aufstellen.
Oder man bezieht das Signal über die Telefonleitung, falls DSL mitmacht.
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Liegt der Raum irgendwie innerhalb deiner Wohnung, bzw. hast du direkten Zugang und musst nicht durch den Regen dorthin?
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Ist das okay oder kann man dagegen etwas machen.
Da du dort nur zur Miete wohnst kannst du deinen Vermieter bestenfalls fragen, was er mit dieser Aktion bezweckt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass da grundlos 2 Meter tief ausgeschachtet wird, oder will der Vermieter das Haus zu einem Wasserschloss umbauen?
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Wenn schwerwiegende Vorbehalte gegen diese Person gibt, dann muss man sie nicht in die Wohnung lassen. Aus Fairness solltest du den Vermieter aber vorher informieren, damit er keine Termine mit dir unbequemen Nachmietern vereinbart.
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Wie seht ihr das? Habt ihr von einem solchen Fall schonmal gehört?
Nö, und du solltest es auch dabei belassen, denn diese Wohnung ist dir auch in Zukunft zu sozial verträglichem Mietpreis sicher.
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