Beiträge von Köbes

    1. Wenn man das Gefühl hat, dass der Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betritt dann tauscht man den Schließzylinder der Wohnungstür aus. Und wenn man mal auszieht macht man das ganze wieder rückgängig.

    2. Zum Thema Mietminderung sollte man sich in diesem Fall auf den Mieterverein verlassen, denn die dürfen diese Rechtsberatung geben.

    3. Du musst die Vermieter nicht in ihre Wohnung lassen, vor allen Dingen nicht nach diesen Vorfällen.

    4. Kürze die Miete, wenn du wieder kein warmes Wasser zum Duschen hast, so wie es der Mieterverein empfohlen hat.

    Da muss man doch nicht lange rummachen. Wer eine Waschmaschine über den Hausstrom betreibt, begeht Diebstahl. Entweder muss der Vermieter diesen Anschluss auf seinen Zähler umklemmen lassen, oder aber er lässt einen Zwischenzähler für diese Waschmaschine installieren.

    Wenn der Zugang zum Dachboden nur durch eure Wohnung möglich ist, solltet ihr das nicht erlauben. Wenn aber der Zugang vom Treppenhaus (falls vorhanden) passiert solltet ihr eurem Vermieter klar machen, dass er nicht so ohne weiteres das Haus betreten kann, sondern nur nach Absprache mit euch.

    Ist ja schon ein wenig eigenartig, wenn bei der Vermietung eines Hauses Teile davon zur Verwendung durch den Vermieter ausgenommen sind. Da dieser Wunsch erst nach Abschluss des Mietvertrages genannt wurde, müsst ihr darauf nicht eingehen. Sollte das der einzige Knackpunkt sein, kann man um des lieben Friedens Willen, zustimmen. Aber das ist dann ganz allein eure Entscheidung.

    Ein Mietvertrag, der sich regelmäßig um eine bestimmte Mietzeit verlängert ist schon seit der großen Mietrechtsreform vom 01.09.2001 nicht mehr erlaubt. Dieser Mietvertrag ist demnach ein ganz normaler unbefristeter. Danach ist die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht durchzusetzen. Ich würde aber den Vermieter nicht auf seinen Irrtum aufmerksam machen, sondern die schriftliche Kündigung abwarten und dann wieder hier melden.

    http://www.taz.de/!234846/


    Gestern Starker Regen ich war nicht zuhause Balkontür war gekippt ich komm nachhause das halbe Wohnzimmer unter Wasser.

    Lies dir noch mal den Tipp von Banane bis zum Ende durch und kümmere dich um ein entsprechendes Sieb für den Abfluss.

    Das sollst du mal näher erkären, wie bei einer gekippten Balkontür und einem verstopften Abfluss das halbe Wohnzimmer unter Wasser stand. Erzähl das nicht deinem Vermieter, der lässt deinen Geisteszustand untersuchen. Und, hat dir noch niemand gesagt, dass du Fenster und Türen geschlossen halten halten musst, um dem Regen keinen Weg anzubieten?

    Wenn du es dir anders überlegt hast, dann solltest du das in geeigneter Form (mindestens Einwurfeinschreiben) deinem Vermieter mitteilen. Das solltest du so schnell wie möglich machen, bevor der Vermieter einen Anwalt beauftragt, der den Weg zum Gericht vorbereitet. Das müsstest du dann bezahlen.

    Der Kostenanteil der Kleinreparatur bleibt Dir jedoch "erhalten".


    Welcher Kostenanteil? Bei einer wirksamen Kleinreparaturklausel heißt es alles oder nichts, einen Kostenanteil gibt es da nicht. Und dann wäre noch zu überlegen, ob eine Reparatur am Innenleben einer Toilettenspülung zu den Kleinreparaturen gehört. Beim Taster, der den Spülvorgand auslöst, dürfte sich diese Frage wohl nicht stellen.


    Die Frage ist eher, ob eine mündliche Vereinbarung dazu berechtigt, es dennoch umzulegen.


    Ihr habt einen schriftlichen Mietvertrag, richtig? Und in dem ist nichts von der Mietausfallversicherung vereinbart, richtig? In den meisten Verträgen ist aber vermerkt, dass Absprachen schriftlich zu erfolgen haben, da mündliche nicht gültig sind.
    Ich würde ohne viel Gerede die Abrechnung um diese 170.- € kürzen und wäre auf die Reaktion des Vermieters äußerst gespannt.

    Die Miete für eine Wohnung, eines Zimmers richtet sich nicht danach, wie oft man dort wohnt/schläft, sondern nur danach, was als monatlicher Mietpreis vereinbart war.
    Auch wenn dir meine Antwort nicht gefallen wird, sie ist korrekt.

    Zitat von Berny

    Die Kosten für das Heizmobil würde ich nicht übernehmen, falls es erst während meiner Mietzeit angeschafft wurde.


    Und was ist mit den Verbrauchskosten des Öls? Darum geht es doch hier.

    Da die Küche nicht mitvermietet wurde seid ihr dafür zuständig als ob ihr sie selbst angeschafft habt. Durch die Übernahme wurde sie euer Eigentum Und Eigentum verpflichtet.......auch zur Entsorgung.

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