meinte an der von dir zitierten Stelle unseren Vermieter.
Wenn das Verhältnis weiterhin freundlich zum Vermieter sein soll, dann beharre nicht darauf, dass die Leihe weiter hin gelten soll, lass den Vormieter den Schrank abholen.
meinte an der von dir zitierten Stelle unseren Vermieter.
Wenn das Verhältnis weiterhin freundlich zum Vermieter sein soll, dann beharre nicht darauf, dass die Leihe weiter hin gelten soll, lass den Vormieter den Schrank abholen.
Nun kam unser Mieter mit der (freundlichen) Aufforderung auf uns zu, einen ebensolchen überlassenen Schrank herauszugeben,
Was bist du, Mieter, Vormieter oder Vermieter. Was mich stutzig macht ist "unser Mieter".
Frage bitte einen Rechtsanwalt für Mietrecht, ob deine Wohnqualität dadurch einen Mangel erlitten hat, der nur mit einer Mietminderung als Druckmittel geheilt werden kann. Wenn der der gleichen Meinung ist, dann wird der auch die Höhe der Mietminderung bekannt geben, was einem Forum jedoch nicht erlaubt ist.
Oder du schaust im Internet nach Mietminderungen für "Blut im Treppenhaus".
Ich habe gelesen, dass alle Mietparteien eine Erhöhung bekommen müssen damit es rechtens ist?
Wo gelesen? Das stimmt nämlich nicht, da Mieten von Anfang an individuell gestaltet sind, sind auch deren Erhöhungen nicht gleichmäßig. Da die Miete deiner Wohnung 15 Monate nicht angehoben wurde, ist eine Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt okay. Du solltest natürlich prüfen, ob die Einordnung in den Mietspiegel korrekt ist.
Mehr dazu hier:
https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratge…8YaAoxIEALw_wcB
Ich bin auch der Meinung du solltest es erst gütlich versuchen mit dem Attest vom Arzt und alles weitere.
Um wirklich etwas in der Hand zu haben, hilft kein einfaches ärztliches Attest. Nur ein Amtsarzt (Gesundheitsamt) hat die Möglichkeit ein Attest zu schreiben, das auch vor Gericht Bestand hat.
Wenn ich zurück denke, welche Atteste von mein Hausarzt kamen, da waren sogar welche dabei, die ich geschrieben habe und er nur Stempel und Unterschrift dazu getan hat.
Die Formulierung kann bedeutet in meinen Augen nicht, dass der Vermieter ein beliebiges Wahlrecht hat.
Was hat er dann? Letztendlich entscheidet der Vermieter, wen er als Mieter akzeptiert und wen nicht.
Welchen Nachmieter der Vermieter akzeptiert ist allein seine Sache. Deshalb ist die Antwort des Vermieters korrekt. Es wäre trotzdem wichtig zu wissen, ob das Zimmer möbiert oder unmöbliert vermietet wurde.
Da Telefonate schwer bis garnicht beweisbar sind, sollte man wissen, dass die Miete bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen ist.
Das kann hier niemand aus der Ferne beurteilen, deshalb sollten Sie diese Frage einem Anwalt für Mietrecht oder beim örtlichen Mieterverein stellen. Auch wäre es ratsam mit dem Vermieter dieses Problem zu besprechen.
Was soll man ohne Einblick in die Abrechnung zu haben, darauf antworten? Mach deutliche Fotos und lade Sie mithilfe von z.B. picload.org hoch und wir können uns ein Bild machen, was bei dir evtl. schief läuft.
Lade das Bild mithife eines Uploaddientes ( z.B. Bild hochladen) hoch und verlinke dann die Adresse des Uploades in das Forum. Die 3 Schreiben aus deinem ersten Beitrag solltest du auch hochladen, denn die sind auf Briefmarkengröße geschrumpft und nicht zu lesen.
Ich wollte noch ergänzen, dass in meinem Mietvertrag eine normale Kündigungsfrist von 3 Monaten hinterlegt ist.
Diese 3 Monate gelten aber nur für eine Kündigung deinerseits, deine Vermieterin kann dich nur unter ganz besonderen Umständen kündigen. Welche das sind wird man dir in der nächsten Woche beim Mieterverein erzählen. Klartext: 1. Du musst eine Besichtigung deines Zimmers nicht zulassen. 2. 50,- Euro Nebenkosten für das Zimmer incl. Benutzung von Bad und Küche sind meiner Meinung nach ausreichend. Wenn deine Vermieterin mehr Geld verlangt, muss sie das mit Zahlen schwarz auf weiß begründen.
Wie siehst du das?
So wird es sein.
Da ist aber nichts zu sehen, außer dem Fehlen der Heizkostenabrechnung, aus der man evtl. ablesen könnte, ob ein Fehler vorliegt. Aber die Anteile für deine Wohnung erscheinen mir plausibel. Das sind 3 Heizmonate, dir fehlt das Guthaben aus den Sommermonaten.
PS: Ich wollte meine Abrechnung hochladen, leider funktioniert es nicht.
Diese Abrechnung wäre schon wichtig für die Beantwortung der Frage. Nimm einen Bilderuploaddienst und verlinke dann in dieses Forum. Fertisch!
Z.B. diesen: https://picload.org/
Nächste mögliche Mieterhöhung frühestens zum 1.4.2014.
Das solltest du dir auf der Zunge zergehen lassen, was das kellerkind_mz für dich gefunden hat.
Welche Ansprüche könnte ich jetzt an meinen Vermieter stellen?
Kündige bitte fristgerecht bis zum dritten Werktag des Februar, dann musst du dich spätestens ab dem 30. April 2018 nicht mehr über den Balkon ärgern. Der VM wird sich sicherlich scheckig ärgern, wenn er einen solch solventen Mieter verliert.
Im Eingangsbeitrag steht am Anfang, dass der TE auf Weisung der Hausverwaltung die Wände einheitlich streichen soll. Mit anderen Worten, dass die farbigen Wände verschwinden sollen. Und diese Arbeiten haben tatsächlich nichts mit Schönheitsreparaturen tun, sondern sind Beseitigungen von Schäden, die der Mieter zu verantworten und zu beseitigen hat. Und das hat auch nichts damit zu tun, dass die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen nicht mehr aktuell sind.
Dem TE ist geraten, die farbigen Wände zu überstreichen, sonst wird es teuer für ihn. Welche Farben genehm sind habe ich in Beitrag #8 geschrieben/verlinkt.
Hier gibt es eine Farbpalette mit möglichen und unmöglichen Farben:
Irgendwo auf dieser Abrechnung steht auch was von der gesamten Wohnfläche des Hauses. Und die 183.- Euro sind dein Anteil an der Gesamtfläche. So einfach ist das.
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