So lange die Frist von 3 Monaten eingehalten wird kann man auch zum 31.01.2020, oder auch zu einem noch früheren Termin kündigen. Da die Kündigung einer Wohnung nicht bestätigt werden muss ist eine Bestätigung nicht nötig.
Beiträge von Köbes
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Welcher gilt für meine persönliche Abrechnung?
Für dich gelten beide Zeiträume. Einerseits der gesamte Zeitraum und andererseits dein persönlicher nach deiner Mietzeit. Dein persönlicher Zeitraum kann ja nur errechnet werden, wenn der gesamte bekannt ist.
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Ich hoffe, jemand weiß einen Rat.
Ja! Hier ist ein Forum für Mietrecht, deshalb versuchen die Beantworter so gut es geht für Antworten zur Verfügung zu stehen. Nachdem ich den Text überflogen habe, stellte ich fest, dass es um innerfamiliäre Probleme geht und nicht um mietrechtliche.
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Welche Chancen bestehen für die Familie, dort gegen den Willen des Vermieters wohnen bleiben zu können ?
Diese Chancen kann nur ein Anwalt für Mietrecht belastbar benennen, Dieser Anwalt wird dann auch die Eigenbedarfskündigung unter die Lupe nehmen, was ja ein Forum nicht kann und darf.
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Darf die Hausverwaltung einfach Ersatzteile bestellen, deren Kosten ich tragen muss,
Im Zuge eine Kleinreparatur haben du und die Hausverwaltung korrekt gehandelt. Beim nächsten Fall weißt du bescheid und organisierst das Teil ohne Meldung.
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Über eine Klage vor Gericht zu erreichen, dass der Nachbar seinen Zigarettenkonsum einschränkt.
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Unser Anwalt war zufälligerweise auch der Anwalt der Klägerin,
Das wird bei einvernehmlichen Scheidungen so gehandhabt, aber in einem Zivilprozess dürfte das wohl einen Parteienverrat bedeuten.
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Schaffe ich das ohne Anwalt?
Nein mit Sicherheit nicht. Hier ist ein Anwalt für Mietrecht gefragt, eventuell der örtliche Mieterverein
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Ich blicke auf über 50 Jahre als Mieter in Wohnungen zurück. Dabei bin ich auch als Erstmieter in eine Wohnung eingezogen. Solches Ansinnen eines Vermieters habe ich bisher nicht kennengelernt. Vertrauen Sie dem Anwalt des Mietervereins der hat das Problem richtig erkannt und ist mit seiner Argumentation auf dem richtigen Weg.
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Ist die Garage mit dem Wohnungsmitvertrag gemeinsam vermietet, dann kann sie nicht einzeln gekündigt werden. Wenn das nicht zutrifft, dann ist eine Kündigung problemlos möglich. Da hilft auch kein GDB oder Pflegegrad.
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Wie würde man sich jetzt korrekt verhalten?
In dem man jemanden um Rat fragt, der sich mit Bodenbelägen auskennt, bevor man beim Vermieter aufschlägt.
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Sollte der Vermieter noch einen Mangel gefunden haben, dann kann er die Beseitigung nur 6 Monate nach Auszug vornehmen, danach ist eine Verrechnung mit der Kaution nicht mehr erlaubt. Was wurde denn überhaupt repariert, zu welchem Preis?
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dagegen Klagen
Ohne einen Beweis in Händen zu haben? Vergiss es!
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Ist das überhaupt erlaubt?
Ja!
Haben wir anderen Mieter kein Mitsprache recht?
Nein!
Er sagte wenn die Waschmaschine kaputt geht müssen wir eine neue kaufen
Nö, da die Waschmaschine mitgemietet wurde, ist der Vermieter auch für den Zustand zuständig.
aber nie die richtige Situation gefunden.
Weil es die nicht gibt. Eine WG ist nun mal kein Wunschkonzert, das nur die Melodien spielt, die euch zusagen
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Kann ich selbst einfach kündigen?
Klar, aber die Kündigung wird erst zum 30.November gültig sein, d.h. bis dahin Miete zahlen.
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Es muss ja irgend etwas Schriftliches vorliegen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Preissteigerungen auf Zuruf gemacht werden. Also Einblick in die Unterlagen nehmen, denn erst dann kannst du die Zahlung evtl verweigern. Schon mal daran gedacht beim Kabelbetreiber nachzufragen, woher die Erhöhung kommt?
Um welche Summen reden wir denn hier?
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Ist es erlaubt, dass ich die noch ausstehenden Kosten von der Kaution abziehe und ihm sozusagen nur den "Restbetrag" überweise?
Klar ist das erlaubt, denn das ist der Sinn und Zweck einer Kaution. Nur sollte man schon genau darlegen, mit welchen Beträgen man die Kaution aufgerechnet hat
Ganz konkret lautet meine erste Frage eigentlich: Was kann ich meinen Mitbewohnern nach dem Auszug alles anrechnen?
Ganz einfach geantwortet: Nichts, was nicht schon zuvor im Mietvertrag vereinbart war, denn zu diesem Zweck werden Mietverträge abgeschlossen, damit das Leben miteinander einer bestimmten Ordnung unterliegt.
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Wie habt ihr denn das Problem vorher gelöst als er noch nicht der Ex war?
Das ist aber mit Garantie kein mietrechliches Problem, zählt wohl eher zum Begriff "Rosenkrieg".
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Ganz einfache Frage. Mit welchem Text ist der Garten im Mietvertrag aufgeführt?
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