Beiträge von Mathilda83

    Hallo,

    wenn deine Schwester die alte Wohnung nicht mehr nutzt, sondern nur noch die Miete für die Restlaufzeit zahlt, sollte sie sich dort komplett abmelden und braucht keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Gleiches gilt für die GEZ.

    Gruß
    H H

    Das wäre natürlich die einfachste Lösung. Sie wird sich dort nicht mehr aufhalten. Dann werde ich es so machen, wenn ich die Bestätigung für die Kündigung habe und den neuen Mietvertrag unterzeichnet habe.

    Hallo,

    ich bin ganz neu hier, habe aber eine recht umfangreiche Frage.
    Und zwar geht es um meine Schwester. Sie liegt nun seit fast acht Monaten im Krankenhaus. Während dieser Zeit hat sich ihr Freund von ihr getrennt mit dem sie einen gemeinsamen Mietvertrag hat. Die Kündigung ist nun geschrieben und das Mietverhältnis endet offiziell am 30.9.17
    Nun möchte meine Schwester gern bei uns um Ort eine kleine Wohnung anmieten. Ich habe die Vorsorgevollmacht und dürfte einen neuen Mietvertrag auch abschließen. Nun meine Frage. Wenn wir die Wohnung ab bspw. 1.7. anmieten als Hauptwohnsitz, müsste sie dann die alte Wohnung als Nebenwohnsitz melden oder reicht es, wenn sie anteilig die Miete bis September noch zahlt? Und wenn ja, welche Kosten entstehen, wenn die alte Wohnung als Nebenwohnsitz gemeldet wird? Es ist noch nicht absehbar, wann sie aus dem Krankenhaus kommt und demzufolge wird sie sich in keiner der beiden Wohnungen aufhalten. Allerdings ist die neue Wohnung für sie in Zukunft ideal und der Vermieter der neuen Wohnung möchte nun zeitnah eine Entscheidung.
    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Bin momentan echt ratlos.

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