Sie selbst können die Eigenbedarfskündigungen erst in die Wege leiten, wenn Sie auch tatsächlich Eigentümer des Gebäudes sind.
Wenn überhaupt, wäre eine Eigenbedarfskündigung derzeit nur durch die bestehende Erbengemeinschaft (Vater u. Onkel) möglich. Ob allerdings der Grund (Eigenbedarf eines Verwandten) dafür ausreicht, sollten Sie durch einen Fachmann prüfen lassen.
Aber wie Mainschwimmer bereits geschrieben hat. Der Versuch eines vernünftigen Gesprächs mit den Mietern und das Angebot einer finanziellen Umzugshilfe dürften eigentlich nicht schaden und eventuell auch effektiver sein.
Dies war meine ursprüngliche Idee - die Erbengemeinschaft kündigt. Der Grund sollte eigentlich auch genügen, zumindest nach dem was ich bisher recherchieren konnte und was unter dem von Mainschwimmer geposteten Link zu erfahren ist.
Ein Gespräch mit den derzeitigen Mietern wurde bereits geführt und dies war auch durchaus (unter den gegebenen Umständen) sehr angenehm.
Da ich ein finanzielles Angebot direkt zu Anfang überzogen fand, bot ich zumindest die tatkräftige Unterstützung (möbelschleppen, etc.) an.
Da ich zur z.Zt. selber zur Miete wohne, denke ich, dass ich mich in die Situation recht gut versetzen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort.