Beiträge von Aligatore83

    Sie selbst können die Eigenbedarfskündigungen erst in die Wege leiten, wenn Sie auch tatsächlich Eigentümer des Gebäudes sind.

    Wenn überhaupt, wäre eine Eigenbedarfskündigung derzeit nur durch die bestehende Erbengemeinschaft (Vater u. Onkel) möglich. Ob allerdings der Grund (Eigenbedarf eines Verwandten) dafür ausreicht, sollten Sie durch einen Fachmann prüfen lassen.

    Aber wie Mainschwimmer bereits geschrieben hat. Der Versuch eines vernünftigen Gesprächs mit den Mietern und das Angebot einer finanziellen Umzugshilfe dürften eigentlich nicht schaden und eventuell auch effektiver sein.

    Dies war meine ursprüngliche Idee - die Erbengemeinschaft kündigt. Der Grund sollte eigentlich auch genügen, zumindest nach dem was ich bisher recherchieren konnte und was unter dem von Mainschwimmer geposteten Link zu erfahren ist.

    Ein Gespräch mit den derzeitigen Mietern wurde bereits geführt und dies war auch durchaus (unter den gegebenen Umständen) sehr angenehm.
    Da ich ein finanzielles Angebot direkt zu Anfang überzogen fand, bot ich zumindest die tatkräftige Unterstützung (möbelschleppen, etc.) an.

    Da ich zur z.Zt. selber zur Miete wohne, denke ich, dass ich mich in die Situation recht gut versetzen kann.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Danke für den Tipp, ich dachte ich wäre hier richtig.
    Dann hoffe ich mal "nicht in ein Wespennest gestochen zu haben" ;)

    Grundsätzlich denke ich sowieso, dass ein vernünftiges Gespräch vieles (bei den meisten Mitmenschen zumindest) klären kann.

    Ich bedanke mich noch mal für Eure Hilfe und schaue mich mal anderweitig um.

    Lg Alex

    Vielen Dank Mainschwimmer.

    Vielleicht hatte ich mich unglücklich ausgedrückt, aber genau darum geht es mir. Ich möchte eben KEINE illegalen Tricks anwenden und gleichwohl bin ich mir darüber bewusst, dass eine Kündigungsfrist von ca. 9 Monaten einzuhalten ist.

    Meine Frage zielte eher dahin ab, was für alle Seiten die beste Lösung ist.

    Ps: Nichts bezahlen müssen ist gut, leider gibt es einen Schenkunssteuersatz von 30%...

    Hallo,

    ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet.

    Bei mir steht in Kürze folgendes Szenario an:
    Ich soll ein in Familienbesitz befindliches Haus (50% gehören meinem Vater, 50% meinem Onkel) „erben“ bzw. geschenkt bekommen.
    Momentan ist das Haus vermietet und wird von 2 Parteien bewohnt (1x Frau mit Tochter ca. 15 Jahre alt, 1x alleinstehende Frau). Die Mieter wohnen dort nun jeweils ca. 10 jahre.
    Ich plane nach „Überschreibung“ des Hauses selbst mit meiner Frau dort einzuziehen. Weiterhin ist geplant, dass wir beide Wohnungen beziehen, da wir über kurz oder lang Kinder haben möchten.

    Wie gehe ich bei der Kündigung der Mieter am geschicktesten vor?
    Das beide Mieter eine sehr lange Kündigungsfrist haben ist mir bekannt und auch vollkommen ok, aber wäre es möglich, dass mein Vater bzw. mein Onkel die Mietverträge bereits jetzt wegen „Eigenbedarf“ für mich kündigen?

    Ich möchte auf der einen Seite keine Zeit verlieren und auf der anderen Seite, aber auch keine anfechtbaren Fehler begehen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Lg Alex

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