Hallo zusammen,
ich bräuchte Eure Meinung in folgendem Fall:
Im Januar 2016 hatten wir in unserer Wohnung eine feuchte Wand. In einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter sagte er uns zu, den Mangel selbst beseitigen zu wollen, da die Beauftragung eines Handwerkers zu teuer sei. Da sich rund um die feuchte Stelle Schimmel gebildet hatte, teilten wir dem Vermieter in diesem Gespräch mündlich mit, dass wir die Miete um 50€ kürzen würden, bis der Vermieter uns nachgewiesen hätte, dass die Wand wieder trocken ist. Im Laufe des Jahres hat der Vermieter an der Wand nach der Entfernung des offensichtlichen Schimmels nichts weiter unternommen.
Wir hatten damals einen Handwerker hier, der die Feuchtigkeit der Wand festgestellt hatte. Wasser war aus einem außen liegenden Fallrohr in die Wand gelaufen.
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2016 erhalten und nun werden diese 50€ pro Monat wieder gefordert.
Sehr Ihr eine Chance, das Geld (550€) zu behalten oder müssen wir nun doch bezahlen? Ich würde mich jetzt eigentlich gerne erst einmal dumm stellen und dem Vermieter gegenüber feststellen, dass wir uns doch mündlich auf das o.g. Vorgehen geeinigt hatten und ich seit Februar 2016 in den Überweisungstexten an den Vermieter auf die 50€ Mietminderung hingewiesen hatte. Wir sind also davon ausgegangen, dass der Vermieter mit diesem Vorgehen einverstanden war. Gibt es vielleicht deswegen eine Chance?
Was würdet Ihr machen?
Ich freue mich über Meinungen.
Danke!