Beiträge von Mieter_95

    Mehr Sender: sicherlich (Al jazeera TV etc.)
    Bessere Qualität: eher nein

    Der Verteiler vorsorgt über die Hausaussenwand alle Parteien mit Koax.
    Über diese Koax-Leitung wird Fernseh, Internet und Telefon bereitgestellt.

    Meine Bedenken sind zur Zeit nur diese, dass ich einen abgeschlossenen Vertrag mit einem ISP habe, der nach zwei Jahre läuft und ggf. ab nächstem Jahr der Kabelanschluss vom Vermieter gekündigt wird weil er sich kabelanschlussgebühren sparen will sobald er selbst eingezogen ist.

    Mal sehen, was auf uns zukommt.

    Die Kabelanschlussgebühren werden von dem Vermieter durch die Nebenkostenabrechnung verrechnet. Der Vertrag für den Kabelanschluss läuft über den Vermieter. Die Verträge für Internet/Telefon wurden jeweils pro Partei selbst abgeschlossen.

    Mit welcher Frist muss der Vermieter die Kündigung des Kabelanschlusses bekanntgeben? - Da es ja durchaus passieren kann, dass der Vertrag für den Kabelanschluss vorzeitig, vor Ablauf der anderen Verträge, gekündigt werden könnte.

    Die alte Verkabelung für diesen Anschluss führt noch an der Hausaussenwand entlang. Falls diese im Zuge der "Modernisierungs" demontiert werden, nützt auch die Übernahme der Kabelanschlussgebühren nichts, da er Produktiv einfach nicht mehr genutzt werden kann. Was passiert im Falle eines Arbeitsausfall aufgrund des Ausfalls?

    Hallo zusammen,

    obwohl im gesamten Mietshaus kein Bedarf für eine Satschüssel besteht, will der Vermieter eine "Modernisierungsmassnahme" starten und eine Satschüssel installieren, um somit Kabelanschlussgebühren zu sparen. Grund für diese Umbaumassnahmen wird womöglich auch dieser sein, dass der Vermieter ab nächstem Jahr selber hier einziehen wird.

    Die Modernisierungsnahmen muss er, da auch damit Umbaumassnahmen in den Wohnungen selbst notwendig sind, 3 Monate vorher ankündigen, ist das korrekt?

    Die Kosten der Satschüssel kann er im Jahr (max. 11% p.a.) auf die Mieter umlegen?

    Was geschieht mit bestehenden/laufenden Verträgen mit ISP wie Unitymedia beispielsweise? - Hierüber werden alle Mietparteien nicht nur mit Fernseh, sondern auch mit Telefon und Internet versorgt?

    Da außerdem in diesem Mietshaus ein Homeoffice besteht, der über den ISP (Unitymedia) arbeitet, würde ich gerne erfahren, welche Rechte der Vermieter hat so einfach den Kabelanschluss zu kündigen?

    Viele. dank vorab für die Beantwortung der Frage .

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