Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier im richtigen Unterforum bin. Ich versuche es einfach mal:
Und zwar hat mir der Vermieter mündlich einen Keller zugesagt. Dieser steht allerdings nicht im Mietvertrag.
Ich bin am 1.6. hier eingezogen und brauche dringend einen Kellerraum, allein schon für mein Fahrrad, Weihnachtsdeko etc etc....
Nun ist es so, dass der Kellerraum, der zu dieser Wohnung hier gehört, völlig vermüllt ist. Dort ist bis zur Decke hin uraltes Zeug gestapelt. Dieser keller ist aber eindeutig als "2. OG" markiert. Und im 2. OG wohne nur ich. Dort ist außerdem eine Steckdose, die sehr wahrscheinlich mit meinem Stromzähler verbunden ist. Bei Stromklau wäre ich also quasi hilflos.
Ist der Vermieter für die Entrümpelung des Kellers zuständig, wenn er mir diesen mündlich zugesagt hat und dieser eindeutig so markiert ist, dass er zu dieser Wohnung hier gehört, obwohl im Mietvertrag kein Kellerraum erwähnt ist?