Das ist jetzt doch aber der Fall. Sie wurde ja vekauft.
Beiträge von Domino44
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Aber letztendlcih hat doch jede Wohnung einen Eigentümer. Was hat es damm mit der Sperrfrist auf sich ?
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Das Wohnhaus gehört wohl jemanden in England, ich habe hier eine Vollmacht damals von der Hausverwaltung bekommen, das die berechtigt sind die Wohnung zu verwalten. Also wird es wohl Eigentum der Person in England sein. Ich habe die Wohnung von der Verwaltung unbefristet gemietet. Der jetzige Eigentümer muss die Wohnung wohl der Verwaltung abgekauft haben bzw die neben mir auch gleich. Der Eigentümer hat also meines Erachtens während meiner Mietzeit gewechselt. In wie weit die Engländer hier das als Eigentum hatten kann ich nicht beurteilen.
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Während meiner Mietdauer wurde meine gekauft von dem der jetzt den Bedarf anmeldet
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Das ganze Gebäude gehorte bei der Vermietung jemanden in England. Die haben einer Wohnungsverwaltung die Vollmacht übergeben die Sie mir auch vermietet hatte und die auch die Miete bekommen haben. Die Wohnungsverwaltung hatte dann gewechselt zu eine neuen (die jetzt nicht mehr zuständig ist) und nun schließlich zu eienm neuen Eigentümer hier in Deutschland. Der meldet nur für diese Wohnung Eigenbedarf an. Die Wohnungen sind teilweise alle einzeln an andere verkauft worden. Nicht das ganze Haus an einen einzelnen Eigentümer.
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Ich habe mal eine Frage.
ich bewohne seit August 2014 eine Mietwohnung. Laut Mietvertrag bin ich mit der Verwaltung ein unbefristete Mietverhältnis eingegangen. Vor drei Wochen habe ich ein Schreiben bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab sofort die Miete auf ein anderes Konto überweisen soll und zwar die des neuen Eigentümers der vor kurzen wohl die Wohnung gekauft haben muss. Eine Mittelung über den Verkauf der Wohnung habe ich nicht bekommen und wurde auch nicht in Kenntnis gesetzt, dass sie verkauft wird oder verkauft wurde. Das Einzigste ist die Mitteilung, dass ich die Miete an den neuen Eigentümer überweisen soll.
1 Woche später bekomme ich von dem neuen Eigentümer das Kündigungsschreiben in dem er Eigenbedarf anmeldet. Tritt hier nicht eine Sperrfrist in Kraft ?
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