Beiträge von Hans Lach

    Klarheit bekommt Ihr ausschließlich vom Vermieter. Dieser dürfte die Rechnungen der Kommune für Grundbesitzabgaben (Schmutzwasser) und des Wasserlieferanten (Frischwasser) bekommen haben. Auch müsste er die komplette Abrechnung seines Abrechnungsdienstleisters besitzen, aus welcher die gesamten Bezugskosten des Jahres (Frischwasser) und Entsorgungskosten (Schmutzwasser) ebenso ersichtlich sind wie es die Ermittlung des m³-Preises je für Frisch- und Schmutzwasser sein sollte. Hat Euer Vermieter sich eventuell ganz aus dem Geschehen herausgezogen und alles dem Abrechnungsdienstleister überlassen, mag der Vermieter dort jedoch die Unterlagen nachfragen.

    Da die NK-Abrechnung oft nach dem "Abflussprinzip" (Ausnahme sollte die HKVO-konforme Heizkostenabrechnung sein) erfolgt, könnte sich damit die Steigerung erklären, falls im Abrechnungsjahr eine "Kostenverschiebung" wirksam wird.
    Die Abweichung der Euch in Rechnung gestellten m³-Preise von den Rechnungspreisen (Kommune u. Wasserlieferant) erklärt sich womöglich auf gleiche Weise, denn der Abrechnungsdienstleister ermittelt ganz simpel "Jahreskosten geteilt durch m³-Verbrauch laut Frischwasseruhren".

    [Bei unserer Kommune werden übrigens Schmutzwasserkosten des laufenden Jahres anhand der Vorjahresfrischwasserverbräuche errechnet.]

    Ja, obige Unterlagen einsehen (ggf. Kopien?) und zwar beim Vermieter.

    Na ja, und es können selbstverständlich sowohl Fehler bei der Meldung des Vermieters an den Abrechnungsdienstleisters als auch bei diesem im Zuge der Abrechnungserstellung gemacht worden sein. Diese dürftet Ihr dann bei Sichtung der Unterlagen entdecken.

    Viel Glück und Erfolg bei Eurer bitte vorurteilsfreien und klar verständlichen Nachfrage der Unterlagen!

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Hallo Hans Lach,

    vom Ableseunternehmen wirst Du nur bei Goodwill eine Auskunft bekommen, denn es ist nicht Dein Vertragspartner.
    Deiner ist Dein Vermieter. Diesem würde ich auf den vermeintlichen Fehler hinweisen und bitten, eine korrekte Betriebskostenabrechnung erstellen zu lassen.

    Danke dir, Berny. Das hatten wir mehrfach versucht. Als Betriebswirt und Juristin kennen wir die schuldrechtlichen Verhältnisse. Der Vermieter zieht sich leider aus der Affäre indem er sagt, er habe alles versucht um Auskunft vom Ablese-Unternehmen zu bekommen, aber mehr als ein allgemeines Schreiben kam dabei nicht rum. Den Vermieter schätzen wir als etwas unbeholfen und naiv ein in dieser Sache, keinesfalls als böswillig. Zwar wäre die Klärung seine Pflicht, jedoch wollen wir dies nicht gerichtlich durchsetzen weil uns ein gutes Verhältnis zum ansonsten korrekten Vermieter wichtig ist.

    Guten Tag,
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    Unser Vermieter hat die NK-Abrechnung an ein Ableseunternehmen gegeben und
    selbst keine Ahnung von deren Erstellung.
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    Dies ist unser Problem:
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    Das Ableseunternehmen gibt sowohl für Frisch- als auch für Schmutzwasser
    Kubikmeterpreise an, ohne deren Rechtsgrundlage/Gebührenordnung
    offenzulegen. Das Problem mit den Preisen:
    *
    1) die Steigerung zum Vorjahr ist unverhältnismäßig
    2) Die städtische Gebührenordnung nennt andere ganz andere Kubikmeterpreise
    *
    Auf Anfrage erhielten wir ein Schreiben ohne Aussagekraft; unsere Anfrage
    bei der Geschäftsführung des Ableseunternehmens blieb unbeantwortet.
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    Wir fühlen uns betrogen aber wissen nicht was wir, außer gerichtlich auf
    Auskunft zu klagen, noch tun können. Hat jemand einen Tipp für uns?

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