Klarheit bekommt Ihr ausschließlich vom Vermieter. Dieser dürfte die Rechnungen der Kommune für Grundbesitzabgaben (Schmutzwasser) und des Wasserlieferanten (Frischwasser) bekommen haben. Auch müsste er die komplette Abrechnung seines Abrechnungsdienstleisters besitzen, aus welcher die gesamten Bezugskosten des Jahres (Frischwasser) und Entsorgungskosten (Schmutzwasser) ebenso ersichtlich sind wie es die Ermittlung des m³-Preises je für Frisch- und Schmutzwasser sein sollte. Hat Euer Vermieter sich eventuell ganz aus dem Geschehen herausgezogen und alles dem Abrechnungsdienstleister überlassen, mag der Vermieter dort jedoch die Unterlagen nachfragen.
Da die NK-Abrechnung oft nach dem "Abflussprinzip" (Ausnahme sollte die HKVO-konforme Heizkostenabrechnung sein) erfolgt, könnte sich damit die Steigerung erklären, falls im Abrechnungsjahr eine "Kostenverschiebung" wirksam wird.
Die Abweichung der Euch in Rechnung gestellten m³-Preise von den Rechnungspreisen (Kommune u. Wasserlieferant) erklärt sich womöglich auf gleiche Weise, denn der Abrechnungsdienstleister ermittelt ganz simpel "Jahreskosten geteilt durch m³-Verbrauch laut Frischwasseruhren".
[Bei unserer Kommune werden übrigens Schmutzwasserkosten des laufenden Jahres anhand der Vorjahresfrischwasserverbräuche errechnet.]
Ja, obige Unterlagen einsehen (ggf. Kopien?) und zwar beim Vermieter.
Na ja, und es können selbstverständlich sowohl Fehler bei der Meldung des Vermieters an den Abrechnungsdienstleisters als auch bei diesem im Zuge der Abrechnungserstellung gemacht worden sein. Diese dürftet Ihr dann bei Sichtung der Unterlagen entdecken.
Viel Glück und Erfolg bei Eurer bitte vorurteilsfreien und klar verständlichen Nachfrage der Unterlagen!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!